Urteil zu Riester-Rente

Fragwürdige Versicherer

Versicherer dürfen die Rente nicht kürzen, hat das Landgericht Köln entschieden. Die Assekuranz könnte nun die Chance nutzen und am eigenen Ruf arbeiten. Zu befürchten ist jedoch das Gegenteil, meint Thomas Magenheim.

Fragwürdige Versicherer

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Von Von Thomas Magenheim

Ein Renner war die Riester-Rente noch nie. Dafür sind auch einseitige Kürzungsklauseln verantwortlich, wie sie in den vergangenen Jahren von Zurich Deutscher Herold oder Allianz reihenweise gezogen wurden. Zumindest dieser Praxis hat ein Gericht nun einen Riegel vorgeschoben – voraussichtlich, wie man einschränkend sagen muss. Denn rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Wie sich die Assekuranz in solchen Streitfällen von vergleichbarer Breitenwirkung verhält, ist leider hinlänglich bekannt. Sie prozessiert in der Regel bis in die letzte Instanz.

Wandelt sie auch in diesem Fall auf solchen Pfaden, könnte es sich also noch eine Weile hinziehen. Das würde wiederum die Phase der Ungewissheit verlängern, was bei einem Vertrag, der einer verlässlich kalkulierbaren Altersvorsorge dienen soll, besonders kontraproduktiv wirkt. Aber auch bei sogenannten Betriebsschließungspolicen im Zusammenhang mit der Pandemie haben sich Versicherer nicht gerade kundenfreundlich verhalten. Vielen Gastronomen und Hoteliers wurden im Zuge dessen Zahlungen aus dieser Police verweigert, mit der Begründung, eine Coronapandemie sei im Vertrag nicht ausdrücklich als Versicherungsfall genannt.

Die Argumente werden rar

Jetzt bei der Riester-Rente könnte die Assekuranz die Gelegenheit nutzen, Einsicht zu zeigen und am eigenen Ruf zu arbeiten statt an neuen Goldrändern der eigenen Bilanz. Zu befürchten ist das Gegenteil. Denn die vom Kölner Landgericht beanstandete Klausel ist nicht nur in Riester-Verträgen enthalten, sondern auch in vielen anderen Anlageprodukten, deren Stückzahlen in die Hunderttausende gehen, sagen Experten.

Die Politik muss sich bei einem solchen Verhalten der Assekuranz wiederum überlegen, ob Versicherer für staatlich verordnetes Vorsorgesparen wirklich Partner der Wahl sind. Argumente dafür werden langsam rar.