Baby zum Sterben alleingelassen: Mutter will sich äußern

Von Von Ulf Vogler, dpa

dpa/lby Augsburg. Gleich nach der Geburt setzte die Mutter ihr Baby in einer Wiese aus, um es los zu sein. Nach eineinhalb Tagen wurde der kleine, wimmernde Junge entdeckt, in einem langem Kampf sein Leben gerettet. Nun stellt sich die Frage, welche Strafe für die Mutter angemessen ist.

Baby zum Sterben alleingelassen: Mutter will sich äußern

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: picture alliance / Peter Steffen/dpa/Symbolbild

Dramatischer kann ein Menschenleben nicht beginnen: Unmittelbar nach der Geburt hat eine Mutter in Schwaben ihr Baby völlig unbekleidet nachts auf einer Wiese ausgesetzt, erst nach eineinhalb Tagen wird der Säugling entdeckt. Wegen versuchten Totschlags muss sich die 32-Jährige deswegen seit Dienstag vor dem Augsburger Landgericht verantworten.

Ihre Anwältin Cornelia McCready sagte nach der Verhandlung, dass das eigentliche Geschehen unstrittig sei. Sie verwies darauf, dass die Angeklagte geistig zurückgeblieben sei. Die Verteidigerin kündigte zu Prozessbeginn an, dass sich ihre Mandantin im Laufe des Verfahrens zu der Tat äußern werde.

Die Mutter hatte den frisch auf die Welt gekommenen Jungen im Juli 2019 bei Blindheim (Landkreis Dillingen) nachts in hohem Gras einige Meter von einem Feldweg entfernt nackt zurückgelassen, nachdem sie dort allein entbunden hatte. Etwa 34 Stunden lang lag der Säugling unversorgt in der Wiese, ehe ein Anwohner das wimmernde Kind in lebensbedrohlichem Zustand entdeckte. Der kleine Junge hatte unter anderem einen Sonnenbrand, war unterkühlt und ausgetrocknet.

Das Baby wurde von einem Rettungshubschrauber ins Augsburger Universitätsklinikum gebracht. Dort kämpften die Mitarbeiter noch tagelang um das Leben des Buben, der auch noch eine Blutvergiftung erlitt und drei abgestorbene Zehen amputiert bekam. Letztlich überlebte der Säugling und kam später zu einer Pflegefamilie.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau ihren Buben auf der Wiese sterben lassen wollte, um sich nicht um das Kind kümmern zu müssen. Die Frau, die bereits zwei Kinder hat, habe nicht genau gewusst, wer der Vater des Jungen sei. Wenige Stunden nach der Entdeckung des Kindes wurde die Mutter in ihrer Wohnung in Dillingen festgenommen und kam in Untersuchungshaft.

Der erste Verhandlungstag am Dienstag wurde bereits nach wenigen Minuten beendet, weil eine Sachverständige fehlte. Denn die Rechtsmedizinerin soll nach Ansicht der Strafkammer die Erklärungen der Angeklagten verfolgen können.

„Sie wird die Sache aus ihrer Sicht schildern“, sagte Verteidigerin McCready zu der geplanten Aussage ihrer Mandantin. Die 32-Jährige sei nach Angaben eines Gutachters auf dem Entwicklungsstand einer 12- bis 14-Jährigen, betonte die Anwältin. Deswegen müsse die Frage geklärt werden, ob die Mutter wegen ihrer Behinderung als vermindert schuldfähig einzustufen sei.

Für den Prozess sind bislang vier Verhandlungstage geplant. Das Urteil könnte demnach am 21. Juli verkündet werden.