Frau verliert nach Misshandlung Kind: Prozess gegen Partner

dpa/lsw Mannheim. Es klingt wie ein Alptraum: Eine Frau soll nach dem brutalen Angriff ihres Partners ihr Kind verloren haben. Der Fall wird jetzt in Mannheim aufgerollt.

Frau verliert nach Misshandlung Kind: Prozess gegen Partner

Ein Fotograf vor dem Bild der Justitia. Foto: Friso Gentsch/Archiv

Ein Mann soll seine schwangere Partnerin so schwer misshandelt haben, dass ihr Kind im Mutterbauch starb. Der in U-Haft sitzende Mann muss sich dafür vom kommenden Dienstag an vor dem Landgericht Mannheim verantworten. Die Anklage legt ihm zur Last, Ende September 2018 alkoholisiert einen Streit wegen angeblicher Affären mit seiner Lebensgefährtin angefangen und diese geschlagen, getreten und schließlich vergewaltigt zu haben (4 KLs 200 Js 33618/18). Der Mann war laut Anklage im Baugewerbe als Aushilfe tätig und lebte mit seiner Partnerin in einem Zelt auf einer Grünfläche in Mannheim.

Der Sohn des Angeklagten soll an jenem Abend des 28. September die Misshandlungen mitbekommen und eine in der Nähe wohnende Bekannte um Hilfe gebeten haben. Weder sie noch die herbeigerufene Polizei hätten jedoch das Paar entdecken können, da es sich versteckt hatte. Anschließend soll der Mann die schwer verletzte Frau vergewaltigt haben. Später bat er der Anklage zufolge seinen Neffen, sie zu seiner Schwester nach Ludwigshafen zu bringen. Mit erheblichen Drohungen soll der 1982 geborene Mann verhindert haben, dass seine Familie das Opfer in ein Krankenhaus bringt.

Die malträtierte Frau hielt sich ohne medizinische Versorgung mehrere Tage in der Wohnung der Schwester des Beschuldigten auf, wie es in der Anklage weiter hieß. In diesem Zeitraum soll das ungeborene Kind in der 26. Woche im Mutterleib gestorben sein. Anfang Oktober soll sich der Zustand der Frau so sehr verschlechtert haben, dass Familienmitglieder sie doch in ein Krankenhaus brachten. Kurz darauf wurde ihr mutmaßlicher Peiniger verhaftet.

Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung und besonders schweren Schwangerschaftsabbruch sowie Vergewaltigung im besonders schweren Fall. Bei einer entsprechenden Gesamtstrafe läge der Strafrahmen nicht unter zwei Jahren bis maximal 15 Jahre.