Freisprüche im Verfahren wegen Rangelei am AfD-Stand

Konkrete Taten sind den beiden 24-jährigen Auszubildenden sowie dem 25-jährigen Studenten bei der Verhandlung am Backnanger Amtsgericht nicht nachzuweisen.

Freisprüche im Verfahren wegen Rangelei am AfD-Stand

Symbolfoto: BilderBox/E. Wodicka

Von Hans-Christoph Werner

BACKNANG. Großes Bohei rund um das Landratsamt. Die Verhandlung ist aus Platzgründen coronabedingt aus dem Amtsgericht in den Sitzungssaal verlegt. Vor dem Landratsamt eine Riege Polizisten. Ihnen gegenüber eine Gruppe junger Leute mit kleinem Stand, Thermoskanne, Gettoblaster und roter Fahne. Munter laufen die Gespräche. Die Stimmung ausgelassen. Auch im Gebäude Polizeikräfte. Die Zuhörerzahl im Sitzungssaal ist auf drei Personen begrenzt. Noch bevor es richtig losgeht wird von einem der Rechtsanwälte Letzteres heftig bemängelt. Coronaschutzmaßnahmen vorschützend werde die Öffentlichkeit einer Gerichtsverhandlung unterlaufen. Im Übrigen sei im Sitzungssaal genügend Platz, sodass sogar die Abstandsregel mühelos einzuhalten wäre. Der Richter nimmt die Kritik zu Protokoll, bleibt aber bei seiner sogenannten sitzungspolizeilichen Verfügung.

Aus der von der Staatsanwältin vorgetragenen Anklageschrift wird deutlich, dass es um ein Gerangel vom April 2019 vor einem Infostand der „Alternative für Deutschland“ (AfD) geht. Eine Gruppe junger Antifaschisten – so die Selbstbezeichnung – marschierte auf, umringte den Stand. Es kam zu Rangeleien. Ein zum Standinventar gehörender Sonnenschirm war umkämpftes Objekt. Tritte sollen erfolgt sein, Stangen von mitgeführten Fahnen von den jungen Leuten als Schlagstöcke missbraucht worden sein. Kleinere Verletzungen hätten die Geschlagenen davongetragen.

Die drei Angeklagten wollen keine Angaben zur Sache machen. Zwei von ihnen auch nichts zu ihrer Person mitteilen. Allein der Student gibt preis, dass er von Unterhaltsleistungen in Bafög-Höhe lebt. Statt weiterer Ausführungen gibt er eine Erklärung ab. So hält es später, zum „Letzten Wort“ gefordert, auch einer der beiden Auszubildenden. Beide jungen Männer zeigen profundes Geschichtsbewusstsein, eine aufmerksame Verfolgung der gegenwärtigen Parteienlandschaft. Nationalsozialistisches Gedankengut werde wieder salonfähig.

Insbesondere sind beide Sprecher von den Entwicklungen in der rechtsextremistischen Szene beunruhigt und nennen dafür zahlreiche Beispiele. Die Partei, gegen deren Stand die beiden jungen Männer vorgingen, wirke als „Brandbeschleuniger“ faschistischen Gedankenguts, so der Vorwurf.

Aber die Gerichtsverhandlung soll nicht politische Überzeugungen gegeneinander abwägen, sondern Straftaten klären. Vier von insgesamt sieben geladenen Zeugen werden gehört. Diese schildern, was sie erlebt oder beobachtet haben. Gerne werden mit einem gewissen Missionseifer politische Exkurse eingeflochten, sodass der Richter immer wieder zum Tatgeschehen zurücklenken muss, das in der Verhandlung zu klären ist.

Eine Ohrfeige, das kann man doch auch von Mann zu Mann regeln.

Doch es ergibt sich wenig Habhaftes. Dass man sich gegenseitig bedrängt, vielleicht sogar gestoßen hat, darin sind sich alle Zeugen einig. Aber keiner der drei jungen Angeklagten wird explizit belastet. Auch von den Hämatomen, von denen noch die Anklageschrift sprach, bleibt nichts übrig. Gegen das Brückengeländer, sagt ein kaufmännischer Angestellter im Zeugenstand, sei er gedrängt worden. Aber die Schmerzen, die er danach verspürte, können auch schon vorher da gewesen sein, weil bei ihm eine Operation anstand.

Ein 37-jähriger Vertriebskaufmann, italienischer Herkunft soll eine Ohrfeige erhalten haben. Auch er lässt sich zu Exkursen über die Person Mussolinis und den italienischen Faschismus hinreißen. Und wenn da eine Ohrfeige gewesen sein soll, das würde er doch von Mann zu Mann regeln. Dazu brauche er keine Polizei. Es sei nicht sein Interesse gewesen, vor Gericht auszusagen. Trotzdem muss er es tun.

Nach knapp zwei Stunden Verhandlungszeit und zwei Unterbrechungen hält die Staatsanwältin ein ernüchterndes Plädoyer. Der angeklagte Sachverhalt habe sich nicht bestätigt. Und wenn körperliche Auseinandersetzungen gewesen sein sollten, so ließen sich diese keinem der Angeklagten zurechnen. Die jungen Herren seien deshalb von allen Vorwürfen freizusprechen.

Die drei Verteidiger pflichten dem Antrag der Staatsanwältin bei, lassen es sich allerdings auch nicht nehmen, Kritik an den ermittelnden Polizeistellen zu üben. Wäre man hier gründlicher vorgegangen, wäre der Aufwand einer Gerichtsverhandlung nicht nötig gewesen. Mit Genugtuung nehmen sie zur Kenntnis, dass ihre Mandanten – wie diese selbst hervorgehoben hatten – an diesem denkwürdigen 9. November freigesprochen werden.

Wie schon kurz gestreift gibt einer der beiden Auszubildenden in seinem „letzten Wort“ eine längere Stellungnahme ab. Er spricht vom Kampf zwischen Arbeiterklasse und bürgerlicher Klasse. Dem wiedererwachenden Faschismus – so die Einschätzung des 24-Jährigen – will er sich entschlossen entgegenstellen. Dafür will er sein Leben investieren.

Das Urteil des Richters: Freispruch für alle drei Angeklagten. Bezug nehmend auf die politischen Exkurse der Zeugen gesteht er ein, dass er keinen Besinnungsaufsatz vorbereitet habe. Ein Strafprozess werde unpolitisch geführt. Irgendetwas sei an jenem Apriltag gewesen, irgendwelche Handgreiflichkeiten. Die Auseinandersetzung eskalierte und wurde aktenkundig. Allein solches Vorgehen der jungen Leute, bei allem Respekt für ihre politische Haltung, konterkariere ihr Anliegen. In Zukunft müssten die jungen Leute klug abwägen, welche Mittel ihrer Überzeugung dienlich wären, so der Richter abschließend.