Freundin getötet: Zehn Jahre Haft im Endersbacher Fall

Tragisches Ende eines Eifersuchtsdramas – Landgericht geht von „spontaner Tat“ aus

Zu zehn Jahren Haft ist ein 31-jähriger Mann aus Weinstadt verurteilt worden, der seine Freundin Anfang Juli 2019 in Endersbach zu Tode gewürgt hat. Der Mann hatte sich sechs Tage nach dem Tod der Frau bei der Polizei gestellt unddie Tat gestanden. Zuvor hatte dieArbeitgeberin der Frau die damals 40-jährige Slowakin vermisst gemeldet.

Freundin getötet: Zehn Jahre Haft im Endersbacher Fall

Weil er seine Freundin getötet hat, ist jetzt ein 31-Jähriger vom Landgericht zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Symbolfoto. stock.adobe/okanakdeniz

Von Andrea Wüstholz

WEINSTADT/STUTTGART. Als spontane Tat wertete die neunte Große Strafkammer am Landgericht Stuttgart das Geschehen, welches sich im Juli 2019 abspielte. Die Beweisaufnahme erbrachte „keine belastbaren Anzeichen, dass die Tat geplant war“, sagte der Vorsitzende Richter Jörg Geiger in seiner Urteilsbegründung. Der Mann ist vor diesem Hintergrund wegen Tötung, nicht wegen Mordes verurteilt worden, hat zehn Jahre Haft als Strafe erhalten und nicht lebenslänglich. Der 31-Jährige hatte seine Freundin erwürgt und ihre Leiche am Ufer der Rems versteckt. Polizei und Staatsanwaltschaft suchten damals mittels Öffentlichkeitsfahndung nach dem jetzt Verurteilten, der zunächst geflohen war. Die Leiche der Frau wurde Tage später in einem Gebüsch in Endersbach gefunden (wir haben mehrfach berichtet).

Dem Angeklagten sei „beim Zudrücken durchaus bewusst gewesen, dass das zum Tode führen kann“, so der Vorsitzende Richter weiter. „Zumindest gleichgültig“ sei ihm das in diesem Moment gewesen. Warum der 31-Jährige im Verlauf eines heftigen Streits mit seiner Freundin am frühen Morgen des 4. Juli die Nerven verlor, ist letztlich nicht geklärt. Die Strafkammer geht davon aus, der Mann habe sich in die Enge getrieben gefühlt.

An der Zweitbeziehung hielt der Mann fest, obwohl seine neue Freundin schwanger war

Vieles deutet darauf hin, dass der Weinstadter an jenem Morgen die Beziehung zu der Frau beenden wollte. Er lebte schon länger mit einer anderen Frau zusammen, die zu diesem Zeitpunkt bereits schwanger von ihm war; das Kind kam kurz vor Weihnachten zur Welt. Trotzdem hielt er seinerzeit an der Zweitbeziehung zu seinem späteren Opfer fest.

Die Slowakin wollte partout nicht wahrhaben, dass ihr Traum von einem gemeinsamen Leben mit ihrem Freund nicht in Erfüllung gehen würde. Der Mann log ungezählte Male, erzählte Geschichten von einer angeblichen Wohnung und behauptete sogar, seine Mutter sei gestorben; man wolle zusammen zur Beerdigung fahren. Mit versteinerter Miene saß die Mutter des Verurteilten am Montag im Gerichtssaal und hörte den Worten des Richters zu.

„Durch seine ewigen Lügen gegenüber dem Opfer“, so der Vorsitzende Richter weiter, habe der Angeklagte letztlich das Verhalten der Frau an jenem Morgen verschuldet. Sie war offenbar sehr wütend geworden, als sie bemerkte, dass sie erneut einer Lüge aufgesessen war. Daraufhin ging sie auf ihren Freund los, schubste und schlug ihn und hörte offenbar völlig außer sich nicht auf zu schreien. Vermutlich haben Drohungen der Frau, sie werde das Verhältnis auffliegen lassen und die Lebensgefährtin ihres Geliebten über dessen Doppelleben aufklären, zur Eskalation der Situation mit beigetragen.

Volle Schuldfähigkeit hatte der psychiatrische Gutachter Peter Winckler dem Angeklagten bescheinigt; die Kammer schloss sich dieser Einschätzung an. Anzeichen für krankhafte Störungen konnte der psychiatrische Gutachter beim Angeklagten nicht feststellen, wohl aber einen „ausgesprochen schillernden Charakter“. Als nett und sehr hilfsbereit wurde der Mann von mehreren Zeuginnen beschrieben – doch wenn’s um Geld ging, konnte er eiskalt und rein auf seinen Vorteil bedacht handeln. Der Mann steckt seit Jahren in finanziellen Schwierigkeiten, weil er viel Geld verspielt hat.

Sein vor wenigen Wochen geborenes Kind wird schon in der Grundschule sein, wenn der Weinstadter frei kommt. Eine der unschuldigen Leidtragenden ist seine Lebensgefährtin und Mutter seines Kindes, wie der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung anklingen ließ: „Sie bleibt allein zurück.“