Führerscheinstelle in Waiblingen: Zurück im Normalmodus

Monatelanges Warten auf Rückmeldung, überarbeitete Mitarbeiter – in der Führerscheinstelle in Waiblingen lag zu Anfang des Jahres einiges im Argen. Das Landratsamt hat inzwischen gegengesteuert und die Rückstände größtenteils abgearbeitet.

Führerscheinstelle in Waiblingen: Zurück im Normalmodus

Im Januar stauten sich die Anträge um Monate, nun ist in der Führerscheinstelle wieder Ruhe eingekehrt.Foto: Benjamin Büttner

Von Lorena Greppo

Rems-Murr. Wer in den vergangenen Monaten Anträge bei der Führerscheinstelle in Waiblingen gestellt hatte, brauchte meist einen langen Atem. Der Bearbeitungsstau in der Behörde führte dazu, dass Hunderte Antragssteller zum Teil monatelang auf Rückmeldung warten mussten. Besonders ärgerlich war dies etwa für Führerscheinneulinge, die ihre Prüfung abgelegt, die Fahrerlaubnis aber Monate später noch nicht in den Händen hatten. Am 6. Januar verzeichnete das Landratsamt allein hier 762 unbearbeitete Anträge. Gleiches galt für beantragte Zulassungen zur Fahrprüfung oder Anträge für begleitetes Fahren, bei Letzteren waren es am Stichtag gar 1043 unbearbeitete Anträge.

„Das Thema hat hohe Wellen geschlagen“, weiß Landrat Richard Sigel. Er zeigt Verständnis für den Frust der Antragsteller, weist aber auch auf äußere Faktoren hin: „Einer der Übeltäter ist der rosa Führerschein. Dessen Umtausch hat eine enorme Welle an Arbeit auf uns gespült.“ Durch weitere äußere Umstände wie etwa ein hoher Krankenstand seien andere Aufgaben der Führerscheinstelle aus dem Blick geraten. Auch habe der betroffene Bereich nicht frühzeitig gemeldet, dass sich Anträge aufstauen. Das Ergebnis, ein hoher Bearbeitungsstau, sei für die Landkreisverwaltung aber nicht hinnehmbar gewesen, ein unverzügliches Handeln sei angezeigt gewesen.

Unter Leitung von Sigel selbst sowie Personalamtsleiterin Mascha Bilsdorfer kümmerte sich eine Projektgruppe darum, dass die Rückstände aufgearbeitet wurden. Unter anderem wurde Personal aus anderen Bereichen des Landratsamts zur Verstärkung eingesetzt, ebenso wie Mitarbeiter eines Personaldienstleisters. Im Januar schloss die Führerscheinstelle für eine Woche komplett die Pforten, in diesem Zeitraum wurden liegen gebliebene Anträge bearbeitet. Seitdem ist die Behörde auch immer mittwochnachmittags geschlossen (siehe Infotext), damit die Belegschaft hier ungestört arbeiten kann. Das soll bis Ende Juni weiterhin so gehandhabt werden. Die Zahl der Termine und der Kunden pro Woche sei deshalb aber nicht verringert worden, sagt Michael Szauer, stellvertretender Leiter des Amts für Zulassung und Fahrerlaubnis. Dieses Vorgehen laufe gut, so Sigel. „Es ist aber nicht unsere Philosophie, dass man bei uns nichts mehr spontan erledigen kann.“

Beim Führerscheinumtausch liegt die Wartezeit aktuell bei etwa einem Monat

Die Vorgehensweise ist von Erfolg gekrönt, wie die Verantwortlichen nun mitteilen. Beim Führerscheinumtausch liegen die Wartezeiten aktuell bei etwa einem Monat, sagt Mascha Bilsdorfer. Bei der Ersterteilung der Fahrerlaubnis sowie den Anträgen für begleitetes Fahren sei man fast schon wieder tagesaktuell tätig. „Wir sind wieder im Normalmodus angekommen“, so Sigel. Die Kreisverwaltung sei sehr bemüht darum, so eine Ausnahmesituation nicht erneut entstehen zu lassen, auch wenn man das nie ganz ausschließen könne. Im laufenden Jahr werden im Amt für Zulassung und Fahrerlaubnis 1,5 neue Vollzeitstellen geschaffen. Auch werde versucht, die Umtauschwellen zu Jahresbeginn zu verringern, so Bilsdorfer. „Wir wollen über die Umtauschpflicht offensiver informieren.“ Die starren Fristen sind dem Landrat sowieso unverständlich. „Mir leuchtet nicht ein, dass das nach drei Jahren Corona so wichtig ist“, sagt er. Sei’s drum, man müsse sich daran halten.

Den Umgangston in diesem Bereich des Landratsamts sei inzwischen auch wieder ein deutlich anderer, bestätigen die Verantwortlichen. Und zwar von beiden Seiten. Denn Kunden hatten sich darüber beschwert, bei der Führerscheinstelle „abgekanzelt“ worden zu sein. „Auch mir wurde gesagt, dass manche Antragsteller auf sehr gestresste Mitarbeiter getroffen sind“, räumt Sigel an. Zugleich sagt er: „Wer mit seinem Antrag acht Monate in der Warteschleife hängt, ruft oft aber auch mit einem anderen Gemüt an, als wenn alles gut läuft.“ Frust sei ihm außerdem vonseiten der Fahrschulen zugetragen worden. „Auch das kann ich verstehen. Es kann nicht sein, dass es bei uns so lange gedauert hat.“

Ende März stehen die ersten Programme zur Verfügung

Erleichterung im Alltag erhofft sich das Landratsamt auch durch die Digitalisierung verschiedener Verfahren – etwa beim Führerscheinumtausch. Hier sei man auf übergeordnete Behörden angewiesen, Ende März sollen aber laut Bilsdorfer die ersten Programme zur Verfügung stehen. „Davon erhoffen wir uns viel, damit geht es einen großen Schritt voran.“

Allerdings könne nicht alles damit erledigt werden. Als Beispiel nennen die Verantwortlichen den Antrag auf begleitetes Fahren. Hier ist nämlich eine sehr zeitintensive Eignungsprüfung des Antragstellers wie auch der Begleitperson nötig. Gibt es charakterliche Zweifel (beispielsweise aufgrund von Vorstrafen)? Liegen Hinweise auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch vor? Ist die Person körperlich und geistig geeignet, um trotz Minderjährigkeit ein Auto zu fahren? Diese und einige weitere Fragen müssen geklärt werden. „Das frisst alles Zeit“, so Bilsdorfer. „Da ist es nicht damit getan, dass Unterlagen abgegeben werden.“

Damit Unzufriedenheit in der Bürgerschaft früher offenkundig wird, soll ihnen künftig die Möglichkeit geboten werden, der Führerscheinstelle niederschwellig Rückmeldung zur Qualität des Services zu geben. Mit all diesen Veränderungen hofft Landrat Sigel, „dass es so eine Schieflage wie im Januar nicht mehr gibt“.

Onlineterminvereinbarung ist nötig

Führerscheinumtausch Der Umtausch von Papierführerscheinen erfolgt gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers. Bis zum kommenden Jahr müssen beispielsweise die Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970 ihren Führerschein umgetauscht haben. Für den Umtausch alter Kartenführerscheine kommt es nicht auf das Geburtsdatum, sondern auf das Ausstellungsjahr des Führerscheins an. Die erste Frist verstreicht aber erst im Jahr 2026. Stichtag ist immer der 19. Januar.

Öffnungszeiten Die Führerscheinstelle hat montags und freitags von 6.30 bis 12 Uhr, dienstags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Ein Termin muss online vereinbart werden unter www.rems-murr-kreis.de.