Für mehr Rechtssicherheit in der Pandemiebekämpfung

Die beiden Bundestagsabgeordneten Norbert Barthle (CDU) und Christian Lange (SPD) erklären, warum sie dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt haben.

Für mehr Rechtssicherheit in der Pandemiebekämpfung

Norbert Barthle (CDU) Foto: privat

BACKNANG/BERLIN (bro). Schon drei Tage vorher wurden die Büros aller Bundestagsabgeordneten mit Briefen, Faxen und vor allem E-Mails bombardiert, berichtet Norbert Barthle, der als CDU-Bundestagsabgeordneter den Wahlkreis Backnang/Schwäbisch Gmünd in Berlin vertritt. Anlass und Thema der Flut an Mitteilungen war die Verabschiedung des „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, das am Mittwoch vom Bundestag verabschiedet wurde. Verschiedene Gruppen hatten zu Demonstrationen gegen das Gesetz aufgerufen. Dazu waren Teilnehmer aus ganz Deutschland ins Berliner Regierungsviertel angereist. Einige verschafften sich Zugang ins Parlament und bedrängten dort Abgeordnete vor der Abstimmung über das Gesetz.

„Ich nehme ausdrücklich die Befürchtungen und Sorgen ernst, die in vielen Schreiben zur Sprache kommen. Viele Mitbürger hatten nicht die Zeit, sich mit dem komplexen Gesetzesentwurf zu beschäftigen, sondern sind durch Freunde und Bekannte oder die sozialen Medien aufgeschreckt worden“, betonte Barthle in einem Telefonat mit dieser Zeitung am Mittwoch. Davon nehme er aber ausdrücklich diejenigen aus, die von „Ermächtigungsgesetz“ schwadronieren und vor den dunkelsten und finstersten Abgründen der deutschen Geschichte warnen. „Wer dieses Gesetz – und damit auch die Abgeordneten, die es verabschieden – auch nur in sprachliche Nähe zum Dritten Reich, den Nationalsozialisten und dem Ermächtigungsgesetz von 1933 bringt, setzt sich damit ins Unrecht und überdehnt die Meinungsfreiheit bedenklich“, so Barthles Auffassung. In die Kategorie der Verunsicherer ordnet Barthle auch den Alfdorfer Gastronomen Stefan Schmidt ein. Dieser schramme mit seinen „Coronamärschen“ an der Grenze des Versammlungsrechts entlang, meint der CDU-Mann. Zur Bekämpfung der Coronapandemie sei eine weitreichende Reduzierung von Kontakten erforderlich, da sich das Virus oftmals symptomfrei und daher zunächst unerkannt weiterverbreitet, wie der SPD-Bundestagsabgeordnete Christian Lange auf Nachfrage sagte. Bei wem sich ein schwerer Verlauf entwickelt, lasse sich im Vorfeld nicht sagen. Insbesondere ältere Menschen und Menschen mit chronischen Erkrankungen seien darum auf ein solidarisches Handeln der gesamten Gesellschaft angewiesen. Den Staat trifft diesbezüglich eine Pflicht aus Artikel 2 Absatz 2 Seite 1 im Grundgesetz zum Schutz von Gesundheit und Leben. „Dieses Vorsorgeprinzip verfolgen wir seit Beginn der Pandemie“, betont der SPD-Genosse Lange. „Ich habe selbst in den vergangenen Tagen das Gesetz mitverhandelt und habe dem Gesetz zugestimmt“, so der Justizstaatssekretär.

Was ihn in diesem Zusammenhang aber am allermeisten störe, sei die Sprache mancher Kritiker. „Dagegen wehre ich mich vehement. Bei Begriffen wie ,Gleichschaltung‘ oder ,Ermächtigung‘ bin ich als Sozialdemokrat besonders sensibel. Dieser geschichtsvergessene Vergleich mit dem Nationalsozialismus ist völlig unangebracht.“

Aber worum geht es genau in dem Gesetz mit dem langen Namen, das am Mittwoch verabschiedet wurde? „Die gegenwärtigen Rechtsgrundlagen tragen die staatlichen Maßnahmen der vergangenen Monate. Aber angesichts der langen Dauer der Krise wurde in den vergangenen Wochen von verschiedenen Seiten der Wunsch nach einer Konkretisierung dieser Rechtsgrundlagen thematisiert,“ erläutert Barthle. Das Gesetz bestimme 17 spezifische und konkrete staatliche Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung des Virus, die während der Coronakrise zur Anwendung gebracht werden können, so etwa die Pflicht zum Tragen einer Maske, zur Anwendung von Hygienekonzepten und die Beschränkung von Kultur-, Sport- oder Freizeitveranstaltungen. „Wir beschließen damit einen nicht abschließenden Instrumentenkasten für die Exekutive, ohne im Detail vorzuschreiben, welche Maßnahme wo genau die richtige ist“, führt der Christdemokrat weiter aus. Denn dazu sei das Infektionsgeschehen und seien die Bedingungen zur Bekämpfung in Millionenstädten, in mittleren Städten, im ländlichen Raum zu unterschiedlich. Es gehe um einen klaren und rechtssicheren Rahmen für das zentrale Mittel der Pandemiebekämpfung: die Beschränkung von Kontakten. Das Gesetz sehe für besonders „grundrechtssensible Verbote“ wie etwa Versammlungen, Gottesdienste oder Besuche in Senioren- und Pflegeheimen klare zusätzliche Grenzen vor. Solche Verbote dürften nur erlassen werden, wenn eine wirksame Eindämmung der Coronavirusinfektionen trotz aller anderen Schutzmaßnahmen erheblich gefährdet wäre, so Barthle. „In Seniorenheimen und Krankenhäusern muss zudem ein Mindestmaß an sozialen Kontakten gewährleistet bleiben.“

Um die getroffenen Schutzmaßnahmen so weit wie möglich zu begrenzen und auch transparent zu machen, seien Rechtsverordnungen der Länder künftig zu begründen. Sie sind laut Barthle ab jetzt generell befristet und müssen, wenn sie über vier Wochen hinaus gelten sollen, verlängert und begründet werden.

Für mehr Rechtssicherheit in der Pandemiebekämpfung

Christian Lange (SPD)Foto: A. Becher