Fürs „Containern“ verurteilt: Studentinnen ziehen vor BVerfG

dpa Karlsruhe.

Zwei Studentinnen, die beim „Containern“ von Lebensmitteln erwischt wurden, wehren sich gegen ihre Verurteilung. Ihnen geht es ums Prinzip: Heute wollen sie Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Die jungen Frauen hatten nachts in Olching bei München Obst, Gemüse und Joghurt aus dem Müll eines Supermarktes gefischt. Die Gerichte werteten das als Diebstahl. Die Studentinnen meinen, dass sie zu Unrecht schuldig gesprochen wurden. Wer sich gegen Lebensmittelverschwendung einsetze, tue nichts Verwerfliches - im Gegenteil.