GdP-Landeschef kritisiert Jugendstrafen für Randalierer

dpa/lsw Stuttgart. Der baden-württembergische Landeschef der Gewerkschaft der Polizei, Hans-

GdP-Landeschef kritisiert Jugendstrafen für Randalierer

Der baden-württembergische Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Hans-Jürgen Kirstein. Foto: picture alliance / Lino Mirgeler/dpa/Archivbild

Tags zuvor hatte das Amtsgericht Stuttgart einen 18- und einen 19-Jährigen in den ersten beiden öffentlichen Prozessen zur Krawallnacht wegen besonders schweren Landfriedensbruchs zu Jugendstrafen von jeweils zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die beiden hatten im Juni während der nächtlichen Krawalle in der Landeshauptstadt die Scheiben von Polizeiautos zerstört.

Kirstein äußerte: „Unabhängig von Person und Straftat fordern wir grundsätzlich, dass volljährige Straftäter nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Alles andere ist für uns nicht nachvollziehbar und legt die Vermutung nahe, dass Urteile nach dem Jugendstrafrecht möglicherweise zu mild ausfallen können.“

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des 18-Jährigen will nach eigenen Angaben Berufung einlegen. Insgesamt erwartet das Amtsgericht bis zu 100 Prozesse zur Krawallnacht. Bereits wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht angeklagt sind unter anderem ein damals 16-Jähriger und ein 19-Jähriger, die einem am Boden liegenden Studenten gezielt gegen den Kopf getreten haben sollen.

Bei den nächtlichen Auseinandersetzungen im Juni hatten Dutzende vor allem junge Männer in der Stuttgarter Innenstadt randaliert. Es wurden zahlreiche Beamte verletzt und Schaufenster zerstört. Die Vorfälle sorgten weit über Stuttgart hinaus für Schlagzeilen und hitzige Debatten.