Gegenentwurf beim Thema Organspende

Kritiker der Widerspruchslösung setzen auf aktive Aufklärung durch Hausärzte

Berlin /AFP - Mehr Beratung beim Hausarzt und ein Online-Register zur Organspende – das sind die zentralen Punkte des am Montag von den Kritikern der Widerspruchslösung vorgelegten Gesetzentwurfs. Der Alternativentwurf zum Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht auch vor, dass die Passbehörden Infomaterial verteilen müssen. Die Organspende solle eine „bewusste, freiwillige Entscheidung bleiben“, sagte die CDU-Abgeordnete Karin Maag.

Anders als Spahn wollen es die Initiatoren des am Montag vorgestellten Entwurfs im Grundsatz bei der jetzigen Regelung belassen, dass als Organspender nur in Betracht kommt, wer ausdrücklich zustimmt. Um die bislang geringe Zahl an Spendern zu erhöhen, schlagen die Initiatoren vor, dass die Hausärzte ihre Patienten „bei Bedarf aktiv alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende beraten und sie zur Eintragung in das Online-Register ermutigen“ sollen.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) solle die Arztpraxen hierzu mit geeigneten Aufklärungsunter­lagen ausstatten. „Die Beratung hat ergebnisoffen zu erfolgen“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Er sieht zudem vor, dass Bürger bei der Beantragung eines neuen Personalausweises Aufklärungsmaterial zum Thema Organspende ausgehändigt bekommen und über weitere Beratungsmöglichkeiten informiert werden sollen. Außerdem gebe es noch das Infotelefon der BZgA, sagte die SPD-Abgeordnete Hilde Mattheis.

Die Widerspruchslösung von Spahn und anderen Bundestagsabgeordneten sieht vor, dass jeder als potenzieller Organspender angesehen wird, der nicht ausdrücklich widerspricht. Spahn verteidigte sein Vorhaben.

Nach den Worten Spahns sollen beide Gesetzentwürfe noch vor der Sommerpause in den Deutschen Bundestag eingebracht und dann breit diskutiert werden. Bis zum Jahresende solle darüber abgestimmt werden. Rechtliche Bedenken gebe es gegen keinen der beiden Entwürfe. Dies habe eine Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung ergeben.