Gehaltsnachzahlungen werden bei Elterngeld berücksichtigt

dpa Kassel.

Gehaltsnachzahlungen müssen bei der Berechnung des Elterngelds unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Maßgeblich sei, welches Einkommen der Elterngeldberechtigte im Bemessungszeitraum tatsächlich habe, erklärte der Vorsitzende Richter. Entscheident sei bei der Berechnung nicht, wann das Geld verdient worden ist, sondern wann es der Familie zur Verfügung stand. Geklagt hatte eine Mutter aus Thüringen gegen den Kyffhäuserkreis.