Geheimnisverrat im Parlament? Vorstoß der AfD ohne Wirkung

dpa/lsw Stuttgart. Ein juristischer Vorstoß der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag wegen angeblichen Geheimnisverrats im Parlamentarischen Kontrollgremium ist ins Leere gelaufen. Die Staatsanwaltschaft verfolge eine entsprechende Strafanzeige nicht weiter, weil weder ein konkreter Tatverdacht noch erfolgversprechende Ermittlungsansätze vorlägen, sagte ein Sprecher der Stuttgarter Staatsanwaltschaft am Donnerstag.

Geheimnisverrat im Parlament? Vorstoß der AfD ohne Wirkung

Rüdiger Klos, rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, spricht während einer Plenarsitzung. Foto: Marijan Murat/Archiv

Die AfD-Fraktion hatte Strafanzeige wegen Geheimnisverrats gestellt, weil aus ihrer Sicht Informationen und Unterlagen aus einer geheimen Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Mai an die Presse weitergegeben worden sind. Im Zentrum ihrer Kritik steht der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Uli Sckerl, der auch Vorsitzender des Kontrollgremiums ist.

Bei solchen Zuständen könne man Geheimsitzungen auch auf dem Schlossplatz abhalten, sagte der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Rüdiger Klos, am Donnerstag. Er kritisierte Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne), der Staatsanwaltschaft keine Ermächtigung für die Verfolgung des Falls erteilt zu haben. Er sprach vom „schwersten Verdacht des innerparteilichen Klüngels“. Der Staatsanwaltschaft seien die Hände gebunden, solange Aras sich schützend vor Sckerl stelle und Aufklärung verweigere.

Die Staatsanwaltschaft widerspricht der Darstellung von Klos. Es sei völlig spekulativ, ob Sitzungsteilnehmer die Informationen weitergegeben haben - und selbst wenn, fehle eine realistische Perspektive, diese Person zu identifizieren. Deshalb habe man eine Ermächtigung bei der Landtagspräsidentin erst gar nicht beantragt.

Das sogenannte Parlamentarische Kontrollgremium sowie die G10-Kommission haben ein Auge auf die Überwachungsmaßnahmen des Geheimdienstes. In der entsprechenden Sitzung des Kontrollgremiums im Mai ging es um Verbindungen von Klos zum rechtsnationalen „Flügel“ der AfD und um die Vereinbarkeit mit seiner Mitgliedschaft in der G10-Kommission. Der Flügel wird seit Anfang des Jahres vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall für rechtsextremistische Bestrebungen beobachtet.

Die Grünen-Fraktion spricht von einer „durchsichtigen Nummer der AfD“: „Mit einem konstruierten Vorwurf hat sie von der Frage abzulenken versucht, ob Rüdiger Klos Angehöriger des rechtsextremen AfD-Flügels ist“, teilte eine Sprecherin mit.