Viereinhalb Jahre Haft für Bluttat aus verletzter Ehre

dpa/lsw Mannheim. Strikte Moralvorstellungen in einer auf Deutschland und Jordanien verteilten Großfamilie haben zu einer Bluttat geführt. Der Versuch eines 25-Jährigen, die Ehre seiner Familie wiederherzustellen, endet nun wohl im Gefängnis.

Viereinhalb Jahre Haft für Bluttat aus verletzter Ehre

Eine Figur der Justitia. Foto: picture alliance/dpa/Symbolbild

Eine Frau zwischen zwei Männern, Fotos von ihr ohne Kopftuch und strenge Ehrvorstellungen der Familie - dieses Gebräu hat den Halbbruder der jungen Frau zu einer Bluttat bewegt, für die er jetzt zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Das Landgericht Mannheim sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der 25-Jährige im Juli vergangenen Jahres den Ex-Partner seiner Halbschwester aus gekränkter Ehre mit einem Teppichmesser, Schlägen, Stockhieben und Steinen schwer verletzt hatte.

Dieser hatte nach einem Streit mit der Halbschwester, die auch Beziehungen zu ihrem Ex-Mann unterhielt, Bilder an die streng gläubige Verwandtschaft in Jordanien geschickt. Die aus westlicher Sicht harmlosen Aufnahmen zeigten die Frau ohne Kopftuch im T-Shirt. Sie wurden aber von den Adressaten als ehrverletzend empfunden. Der 25-jährige in Jordanien aufgewachsene Mann, der zuletzt ein Praktikum als Bademeister gemacht hatte, sah es als seine Aufgabe an, die Familienehre wiederherzustellen - nach Ansicht des Gerichts durch eine tödliche Attacke (Az.: 1 Ks 200 Js 27800/19).

Bei einem Treffen des 25-Jährigen und des Ex-Partners seiner Halbschwester in Weinheim bei der Burgruine Windeck verletzte der Jüngere seinen 38 Jahre alten, entfernten Verwandten an Hals und Oberkörper. Er fügte ihm überdies mit einem Stein ein offenes Schädel-Hirn-Trauma zu. Das Opfer kann seitdem wegen Schwindel und Kopfschmerzen nur noch halbtags arbeiten. Ihm wurde ein Schmerzensgeld von 5000 Euro zugesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für versuchten Mord sieben Jahre und neun Monate verlangt. Dem folgte das Gericht nicht und wertete die Tat als gefährliche Körperverletzung, weil der Mann nach langem Kampf und dem Eingreifen von Zeugen von der Tötungsabsicht zurückgetreten sei. Der Version, dass der 25-Jährige sich gegen den Älteren habe verteidigen müssen, schenkte das Gericht keinen Glauben.

Die Verteidigung bewertete es als Erfolg, dass der Vorwurf des versuchten Mordes vom Tisch sei. Auch Oberstaatsanwalt Reinhard Hofmann sagte: „Ich kann mit dem Urteil leben.“ Beide Seiten können aber noch Rechtsmittel einlegen.

Der schmächtige, bereits wegen Körperverletzung vorbestrafte Verurteilte bat sein Opfer um Entschuldigung. Der Mann in weißem Hemd und Jeans, der zuletzt in Rüsselsheim gemeldet war, sagte: „Ich bin ein friedlicher Mensch - ich wollte ihm nicht schaden.“