Geldstrafe wegen Volksverhetzung

Backnanger Amtsgericht verurteilt 59-jährigen Lageristen zu 1800 Euro Geldstrafe

Geldstrafe wegen Volksverhetzung

Mit einem Fall der Volksverhetzung musste sich das Backnanger Amtsgericht befassen. Symbolfoto: stock.adobe/okanakdeniz

Von Hans-Christoph Werner

BACKNANG. Der Staatsanwalt bringt vor dem Backnanger Amtsgericht durch die Anklageschrift den Vorfall in Erinnerung. Am 2. März das Jahres 2019 hatten sich die Fußball-Drittligisten SG Sonnenhof und der FC Energie Cottbus im Fautenhau-Stadion sportlich gemessen. Im Lauf der zweiten Halbzeit (wir berichteten) liefen sich Ersatzspieler des Cottbuser Vereins unglücklicherweise vor dem Fanblock der SG Sonnenhof warm. Es kam zu verbalen Scharmützeln. Als ein in Deutschland geborener Deutsch-Angolaner, Spieler des FC Energie Cottbus, dazukam, eskalierte die Stimmung. Ein 59-jähriger Lagerist tat sich mit den Worten hervor: „Verpiss dich, du schwarze Sau, geh Bananen pflücken.“

Diese Äußerung wurde aktenkundig, der Schreihals erhielt einen Strafbefehl. Dem widersprach der Lagerist, sodass man sich nun vor dem Backnanger Amtsgericht wiedersah. Der Straftatbestand der Volksverhetzung, so hob der Staatsanwalt hervor, ist durch die Äußerung des Angeklagten erfüllt. Der entsprechende Paragraf des Strafgesetzbuches will insbesondere die Menschenwürde schützen.

Gleich zu Beginn der Verhandlung erklärt der Rechtsanwalt des Angeklagten, dass sich der Einspruch nur auf die per Strafbefehl festgelegte Höhe der Geldstrafe bezieht. Das bedeutet, die Tat wird eingestanden. Somit entfällt die Vernehmung eines Zeugen. Einige Angaben zur Person des Angeklagten, insbesondere was seine finanziellen Möglichkeiten angeht, werden vom Verteidiger noch dargelegt. Der Angeklagte ist, so die Richterin, nicht vorbestraft. Weitere Bemühungen zur sogenannten Beweisaufnahme sind nicht nötig.

Das Plädoyer des Staatsanwalts erschöpft sich darin, dass er eine Geldstrafe von 1800 Euro vorschlägt. Der Verteidiger des Angeklagten gibt nickend seine Zustimmung. Der Angeklagte selbst, zum letzten Wort aufgefordert, will nichts mehr sagen. Alle Beteiligten erheben sich, und die Richterin stellt das Ergebnis der Beratung fest: eine Geldstrafe in der vom Staatsanwalt vorgeschlagenen Höhe.

Da keinerlei Einsprüche dagegen erhoben werden, ist die Entscheidung sofort rechtsgültig. Die Sache ist für den Angeklagten aus der Welt.