Geldwäsche: Mammutprozess um 45 Millionen

Prozessende noch nicht in Sicht

Geldwäsche: Mammutprozess um 45 Millionen

Der Geldwäscheprozess am Stuttgarter Landgericht läuft nun schon seit Anfang Juli. Symbolfoto Bilderbox/E. Wodicka

Von Peter Schwarz

SCHORNDORF. Einen spektakuläreren Geldwäscheprozess hat es seit Jahr und Tag zwischen Flensburg und Garmisch nicht gegeben, selbst die internationalen Ermittler von Europol verfolgen den Fall mit glühendem Interesse: Die unfassbare Summe von 45 Millionen Euro in bar soll ein Schorndorfer, unterstützt von seiner Frau und zwei Kompagnons, binnen nur eines halben Jahres nach Dubai verschoben haben – Geld, das bei niederländischen Drogengeschäften zusammenkam, glaubt die Staatsanwaltschaft (wir berichteten). Um dem Treiben ein legales Mäntelchen umzuhängen, habe das Quartett versucht, mithilfe buchhalterischer Trugspuren den Anschein zu erwecken, als stammten die enormen Bar-Einnahmen nicht aus dem Rauschgiftbusiness, sondern aus seriösem Handel mit Feingold. So monumental wie der Tatvorwurf sind allerdings auch die Mühen der Wahrheitsfindung: Seit Anfang Juli läuft das Verfahren am Landgericht Stuttgart – ein Ende: nicht absehbar. Seit Wochen vergehen die Gerichtstage vor allem mit der Verlesung von Buchhaltungsunterlagen; manchmal, bis der erkältungsgeplagten Richterin die Stimme bricht.

Falls es zu Verurteilungen kommt, drohen dem Schorndorfer und seinen Partnern drastische Strafen: Auf gewerbs- oder bandenmäßig verübte Geldwäsche stehen bis zu zehn Jahre Gefängnis – pro Einzeltat. Wenn es, wie in diesem Prozess, um mehrere Fälle geht, kann sich die Strafe unter Umständen auf 15 Jahre erhöhen. Fortsetzung am 28. November.