Geldwäscheprozess in Backnang: Angeklagte und Geschädigte zugleich

Eine 33-Jährige wurde wegen leichtfertiger Geldwäsche zu sechs Monaten auf Bewährung und gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Geldwäscheprozess in Backnang: Angeklagte und Geschädigte zugleich

Der Fall wurde vor dem Backnanger Amtsgericht verhandelt. Archivfoto: Edgar Layher

Von Jutta Rieger-Ehrmann

Backnang. Die am frühen Montagmorgen angesetzte Verhandlung am Amtsgericht Backnang konnte zuerst gar nicht beginnen, da die Angeklagte zu ihrer Gerichtsverhandlung nicht erschienen war. Sie wurde daraufhin vorgeführt, das heißt, sie wurde von der Polizei zu Hause abgeholt. „Das sieht sehr nach Staatsmacht aus, ist aber manchmal unausweichlich, damit die Hauptverhandlung stattfinden kann“, erklärte der Richter.

Vermutlich wolle die junge Frau der Realität nicht in die Augen sehen. Sie wurde nämlich beschuldigt, in einem Zeitraum von vier Monaten in 35 Fällen Gelder aus verschiedenen Quellen über ihre Bankverbindung weitergeleitet zu haben, teilweise sogar auf Konten ins Ausland. Insgesamt handelte es sich um eine Summe von rund 6.500 Euro.

Über eine Facebookanzeige wurde das Konto zur Geldwäsche genutzt

Die Angeklagte räumte dies auch ein. Die Vorgänge waren allerdings auch klar auf ihren Kontoauszügen nachvollziehbar. Doch wie kam es dazu? Die 33-Jährige war anlässlich der Suche nach einem günstigen Kredit auf eine Facebook-Anzeige gestoßen. Der „Anbieter“ verlangte jedoch vorab die Zahlung von Gebühren. Bezahlt hatte sie bereits, den Kredit aber bis heute nicht erhalten. Stattdessen nutzte man ihr Konto als „Durchgangsstation“ für Transaktionen, sprich Geldwäsche. Was die Angeklagte letztlich davon hatte, wurde nicht deutlich. Offenbar fühlte sie sich unter Druck gesetzt. Auch blieb unklar, ob sie die „betrügerische Masche“ nicht erkennen konnte oder nicht wahrhaben wollte.

Dass sie auch in der Verhandlung ernsthaft darüber nachdachte, noch eine weitere „Rate“ für den Kredit zu überweisen, zeigte indes, dass sie die Situation nicht wirklich überblickte. Der Richter stufte daher die Anklage von vorsätzlicher auf leichtfertige Geldwäsche zurück.

Der Staatsanwalt beantragte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung

Die Ermittlungen gegen die Angeklagte waren aufgrund einer Strafanzeige ins Rollen gekommen. Sie hat keine Vorstrafen. Geboren in Deutschland als Kind britischer Eltern verbrachte sie die ersten Jahre in Großbritannien. Aufgrund der Trennung ihrer Eltern kam sie mit ihrer Mutter zurück nach Deutschland, wo sie nach der 10. Klasse eine Ausbildung absolvierte. In der Folge ging sie verschiedenen Tätigkeiten nach und ist zurzeit geringfügig beschäftigt. Die 33-Jährige ist verheiratet und Mutter eines Sohnes.

In Anbetracht der Sachlage erklärte auch der Staatsanwalt die Angeklagte der leichtfertigen Geldwäsche für schuldig und beantragte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte, sowie 40 Stunden gemeinnützige Arbeit und den Einzug des Wertersatzes. Diesem Antrag entsprach der Richter. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre unter Einbeziehung der Bewährungshilfe.

Der Richter appellierte am Ende der Verhandlung an die 33-Jährige, auf keinen Fall nochmals Geld an die Betrüger zu überweisen und nicht länger wie zum Beispiel am Morgen „den Kopf in den Sand zu stecken“, sondern sich der Sache zu stellen. Die Angeklagte nahm das Urteil an. Sie trägt die Kosten des Verfahrens.