Gentges gegen Videos von Prozessen: Aber offen bei Ausnahmen

dpa/lsw Stuttgart. Kamera läuft? Nicht, wenn der Richter im Saal ist, sagt Justizministerin Marion Gentges. Videoübertragungen kann sie sich von Gerichtsverhandlungen nicht vorstellen - aber sie lässt Raum für Ausnahmen in bestimmten Bereichen.

Gentges gegen Videos von Prozessen: Aber offen bei Ausnahmen

Marion Gentges (CDU), Ministerin der Justiz und für Migration Baden-Württemberg. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Videoübertragungen aus den Gerichtssälen schließt die neue baden-württembergische Landesjustizministerin Marion Gentges (CDU) zumindest für Strafprozesse aus. Sie sieht allerdings Möglichkeiten, Kameras häufiger in anderen Bereichen der Justiz oder in den internen Abläufen einzusetzen. „In der Pandemie ist die Überzeugung gewachsen, dass da auch in der Justiz vieles geht“, sagte Gentges der Deutschen Presse-Agentur. „Die Berührungsängste sind verschwunden, wenn es um Digitales geht.“

Es werde bereits virtuell bei den Arbeitsgerichten verhandelt, wenn es um Gütetermin gehe. „Das ist eines dieser Dinge, die das Gericht auch perspektivisch per Videokonferenz machen kann“, sagte Gentges. „Das spart auch allen Beteiligten viel Zeit.“

Außerdem könne die Kamera als Ergänzung in dem einen oder anderen Verfahren eingesetzt werden. „Schon heute lassen sich Zeugen durch einen Richter vernehmen, das Video wird aufgezeichnet, um ihnen später unter Umständen auch mal den Gang in die Hauptverhandlung zu ersparen“, sagte Gentges. Möglich sei das auch, wenn sich ein Zeuge zum Beispiel an einem weit entfernten Ort aufhalte. „Da gibt's vielleicht Möglichkeiten, ihn zunächst einmal über Video zu vernehmen, um dann zu entscheiden, ob man ihn in Präsenz braucht.“

Die persönliche Kommunikation sei hingegen zum Beispiel bei Strafprozessen äußerst wichtig. Dort zähle auch die Mimik, dort gebe es Reaktionen, sagte Gentges. „Es braucht diese unmittelbare Begegnung. Der Richter muss den mutmaßlichen Täter erleben, um sich eine Überzeugung zu bilden. Gerade im Strafverfahren halte ich das für sehr, sehr wichtig.“ Übertragungen von normalen Gerichtsprozessen in die Öffentlichkeit zum Beispiel über Fernsehsender schließt Gentges aus.

Die Anwälte weiß Gentges bei dieser Ablehnung auf ihrer Seite: „Wir halten es für keine gute Idee, wenn Prozesse mittels Videoaufnahmen nach außen übertragen werden. Die Öffentlichkeit ist bereits im Gerichtssaal zugelassen“, sagte Peter Kothe, der Präsident des Anwaltsverbands Baden-Württemberg. Auch er spricht von einem erzeugten Klima und Druck. „Prozessbeteiligte und Zeugen verhalten sich in Verhandlungen anders, wenn sie wissen, dass die Verhandlung für eine möglicherweise unbestimmte Vielzahl von Zuschauern irgendwohin übertragen wird“, sagte Kothe. „Das hat eine ganz andere Qualität als etwaige Reaktionen von Zuschauern, die im Saal anwesend sind.“

Außerdem wolle er als Anwalt den Zeugen sehen. „Ich möchte seine Reaktionen live und in Farbe erleben, um sie besser einschätzen und mein Verhalten danach ausrichten zu können. Dies gilt auch für Beweisaufnahmen in anderen Verfahren.“

Wichtige Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte dürfen in Deutschland gesetzlich auch live im Fernsehen und im Internet übertragen werden. Das seit 1964 bestehende Verbot von Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen in Gerichtssälen war im Sommer 2017 „moderat“ gelockert worden. Der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte nach der Entscheidung aber auch betont: „Wir werden aus dem Gerichtssaal keine Showbühne machen.“ Eine Übertragung durch die Medien hänge in jedem Einzelfall von der Zustimmung des jeweiligen Gerichts ab.

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