Gerangel auf dem Straßenfest

Zwischen mehreren Personen gab es Streit, zwei Männern wird nun Körperverletzung vorgeworfen.

Gerangel auf dem Straßenfest

Symbolfoto: E. Wodicka

Von Kristin Doberer

BACKNANG. Auf dem Backnanger Straßenfest ist es im vergangenen Jahr zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren jungen Männer gekommen. Am Amtsgericht hat gestern ein Prozess wegen mehrfacher Körperverletzung begonnen.

Am Abend des 24. Juni saß ein 19-jähriger Auszubildender aus Affalterbach am Murrufer hinter den Fahrgeschäften und links von der Holzbrücke. Mit dabei war ein Freund, dessen Onkel außerdem seit Jahren mit der Mutter des 19-Jährigen liiert ist, weshalb er ihn an dem Abend und in der Verhandlung als Cousin bezeichnet. Die beiden haben das Straßenfest besucht, gefeiert und auch getrunken, als es gegen 23 Uhr zu dem Treffen zwischen den zwei Angeklagten und zunächst zwei weiteren befreundeten Männern aus Weissach im Tal kam.

Ausgangspunkt für den Konflikt war wohl eine Beleidigung, wobei sich die Angeklagten und die Zeugen hier widersprechen. So behauptet der Affalterbacher, einer der Vorbeigehenden habe ihn „so angeschaut“, beleidigt und auch der andere Mann sei „bedrohlich“ auf ihn zugekommen. Er habe Angst bekommen und keinen anderen Weg gesehen, als dem Mann mit der flachen Hand ins Gesicht zu schlagen, worauf sich der zweite Angeklagte und ein weiterer Freund des Angegriffenen „zum Schlichten“ eingemischt haben. Es kam zu einer Rangelei, in der der Affalterbacher mehrmals mit der flachen Hand zugeschlagen haben soll.

Insgesamt elf Zeugen wurden im Amtsgericht befragt, mehrere von ihnen sagten allerdings aus, dass sich die vorbeigehenden Männer sehr defensiv verhalten haben, mehrmals habe der Weissacher gesagt: „Ich habe dich nicht beleidigt, ich will keinen Stress.“ Trotz des Deeskalationsversuchs habe der Affalterbacher aber weiterhin aggressiv reagiert und die Rangelei begonnen. Diese habe sich schnell aufgelöst, kurz sei es ruhig geworden und die Weissacher sind weitergelaufen. Doch die Angeklagten wollten die Situation nicht auf sich beruhen lassen und waren ihnen gefolgt. „Wir wollten keinen Stress, wir wollten das einfach nur klären“, meint der Angeklagte aus Affalterbach.

Bei der Unterführung trafen sie erneut aufeinander, hier soll der zweite Angeklagte nun mehrmals „aus dem Nichts“ versucht haben, dem Weissacher ins Gesicht zu schlagen. Als er ihn dann am Kopf traf, habe dieser auch zurückgeschlagen. Erneut trennten sich die Beteiligten, einer der Angegriffenen wollte wegrennen und traf am Annonayspielplatz auf Bekannte. Doch auch hierhin folgten die Angeklagten, zuerst kommt es zu einem Gespräch, dann erneut zu einem Gerangel und versuchten Schlägen, diesmal auch gegen die zuvor nicht beteiligten Bekannten.

Wichtige Zeugen sind nicht anwesend, neuer Termin angesetzt.

Mehrere Zeugen geben aber auch an, dass sie sich nicht mehr daran erinnern können, wer genau wen geschlagen habe. „Das ist schon so lange her und außerdem ging die ganze Sache so schnell“, meint ein Beteiligter. Bei den Auseinandersetzungen hat es keine größeren Verletzungen gegeben, manche Schläge könnten in dem Gerangel auch ganz unbeabsichtigt gewesen sein. Neben leichten Kopfschmerzen am Folgetag sowie einer verletzen Lippe habe es nur ein leicht zerrissenes Hemd gegeben.

Auch die Angeklagten geben an, dass sie sich nicht an alle Details erinnern können, der Vorfall sei nun schon über ein Jahr her und beide seien etwas angetrunken gewesen. An dem Abend wurde bei ihnen ein Atemalkoholtest durchgeführt, der einen Alkoholwert von 0,86 Promille bei dem Affalterbacher sowie 1,28 Promille bei dessen Cousin ergab.

Die Angeklagten waren ohne Anwalt anwesend, nutzten aber selbst die Möglichkeit, den Zeugen Fragen zu stellen. So kam immer wieder die Frage nach dem Verhältnis der Zeugen zu den Angegriffenen. „Sagt auch mal jemand aus, der nicht mit denen befreundet ist?“, fragt er zwischendurch den Richter. Dieser verweist sowohl auf die beiden befragten Polizeibeamten wie auch einen Securitymitarbeiter, der später zu der Situation am Spielplatz dazugekommen ist.

Abschließen konnte das Gericht die Beweisaufnahme aber auch nach dem elften Zeugen noch nicht. 15 Zeugen waren insgesamt geladen, die zum Teil beteiligt waren oder das Geschehen ganz oder nur teilweise beobachtet haben. Doch vier Zeugen konnten zum Gerichtstermin nicht kommen. Einer der Beteiligten, der wohl auch einen Schlag ins Gesicht bekommen hat, befindet sich seit wenigen Tagen in Quarantäne. Seine Aussage sei aber so wichtig, dass die Beweisaufnahme ohne sie nicht geschlossen werden könne, denn er war neben den Angeklagten der Einzige, der direkt am Ausbruch des Streits beteiligt war. Er und die anderen abwesenden Zeugen sollen deshalb in einer Sitzung am 14. Oktober befragt werden.