Gericht erlaubt Bäckerei Brötchenverkauf den ganzen Sonntag

dpa München.

Wenn eine Bäckerei auch ein Café betreibt, darf sie den ganzen Sonntag über auch unbelegte Brötchen verkaufen. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden. Das Gericht wies eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen eine Bäckereikette ab. Das Urteil hat bundesweite Signalwirkung, voraussichtlich wird der Fall beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe landen. Die Wettbewerbszentrale hatte versucht, der Bäckerei den Verkauf von Backwaren für mehr als drei Stunden an Sonn- und Feiertagen zu verbieten.