Gericht: Pflicht zur Erhebung von Straßenbeiträgen zulässig

dpa Leipzig.

Städte und Gemeinden können von der Kommunalaufsicht dazu verpflichtet werden, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Befolge eine Kommune nicht die landesrechtlichen Vorgaben, dürfe die Aufsichtsbehörde sie dazu anweisen. Das sei mit dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung vereinbar, befand das Gericht. Damit blieb in dem Revisionsverfahren eine Klage der hessischen Stadt Schlitz ohne Erfolg, die sich gegen eine Anordnung der Kommunalaufsicht zur Einführung einer Straßenbaubeitragssatzung gewehrt hatte.