Gericht pocht auf Maskenpflicht bei Demo

dpa/lsw Karlsruhe. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einen Antrag gegen das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen bei Demonstrationen abgelehnt. Angesichts der derzeit bundesweit beschleunigt ansteigenden Zahlen an Corona-Infektionen, Ausbrüchen in Alten- und Pflegeheimen sowie Patienten, die auf Intensivstationen behandelt werden, sei das nicht verhältnismäßig, entschied die 5. Kammer laut Mitteilung vom Mittwoch (Az.: 5 K 4651/20).

Gericht pocht auf Maskenpflicht bei Demo

Ein Demonstrant spricht mit Mundschutz in ein Mikrofon. Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Die Auflage, bei Demos grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sei ein geringfügiger Eingriff, hieß es. Er vereitle den Zweck der Veranstaltung nicht, sondern ermögliche ihn im Gegenteil angesichts des Infektionsgeschehens und sei damit auch unter Berücksichtigung des besonderen verfassungsrechtlichen Schutzes der Versammlungsfreiheit gerechtfertigt. Gegen den Beschluss von Freitag kann binnen zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt werden.

Die Leiterin zweier Demos zum Thema „Grundgesetz/Grundrechte/Gegen die Maskenpflicht“ in der Gemeinde Rauenberg (Rhein-Neckar-Kreis) hatte den Antrag eingestellt. Die erste Veranstaltung war am Wochenende. Die Ablehnung des Antrags gilt laut Gericht aber ebenso für die für Sonntag (22. November) geplante Versammlung, so dass die Teilnehmer sich auch dann an die Auflage halten müssen.