Gericht prüft Beschwerde gegen Wahl-O-Mat-Abschaltung

dpa Köln.

Die Bundeszentrale für politische Bildung hat gegen das Verbot des Wahl-O-Mats zur Europawahl Beschwerde eingelegt. Die Beschwerde sei beim Oberverwaltungsgericht Münster eingegangen, sagte eine Sprecherin der dpa. Sie werde jetzt geprüft. Die Bundeszentrale als Betreiber des Wahl-O-Mats geht damit gegen die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts vor. Es hatte einem Antrag der Partei „Volt Deutschland“ stattgegeben und beanstandet, der Wahl-O-Mat benachteilige kleinere Parteien. Seitdem ist der Wahl-O-Mat offline.