Gericht: Sami A. muss nicht zurückgeholt werden

dpa Münster.

Der mutmaßliche tunesische Islamist Sami A. muss trotz rechtswidriger Abschiebung nicht nach Deutschland zurückgeholt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Das Gericht wies seine Beschwerde gegen den entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zurück. Mit der Verbalnote der tunesischen Botschaft in Berlin, in der zugesichert worden war, Sami A. nicht zu foltern, entfalle das Abschiebungsverbot. Er war in einer umstrittenen Aktion vor knapp einem Jahr abgeschoben worden.