Gericht: Schlechterstellung von Beamten unzulässig

dpa/lsw Karlsruhe. Beamte dürfen einem Gerichtsurteil zufolge nicht plötzlich willkürlich schlechtergestellt werden als andere bis dahin gleich behandelte Beamte. Das verdeutlichte das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

Gericht: Schlechterstellung von Beamten unzulässig

Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Konkret geht es um die Klage eines Professors mit eigenem Lehrstuhl, der in eine neue Besoldungsgruppe eingruppiert worden war. In dieser Gruppe musste er sich einen höheren Eigenanteil für Krankheitskosten abziehen lassen. Für Lehrstuhlinhaber der auslaufenden Besoldungsgruppe hingegen blieb es bei einem niedrigeren Eigenanteil. Unfair, entschied nun das Gericht. Für die Ungleichbehandlung gebe es keinen sachlichen Grund. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung zum Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg ist möglich (Az.: 2 K 8782/18).

Das Land kassiert damit erneut eine Schlappe, nachdem es für die Konsolidierung des Haushaltes Ende 2012 verschiedene besoldungsrechtliche Kürzungen beschlossen hatte. So entschied etwa das Karlsruher Bundesverfassungsgericht in November 2018, dass die vorübergehende Absenkung der Besoldung von jungen Beamten und Richtern verfassungswidrig ist. Das Land musste einen dreistelligen Millionenbetrag nachzahlen.