Gericht verbietet Händler Verkauf von Sägemehlkeksen

dpa Karlsruhe. Ein Versandhändler aus Karlsruhe bleibt auf seinen Sägemehlkeksen sitzen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat eine Klage des Keksherstellers abgewiesen, nachdem ihm die Stadt den Vertrieb untersagt hatte. „Die Kekse dürften nicht in Verkehr gebracht werden, weil es sich dabei nicht um sichere, sondern zum Verzehr durch den Menschen objektiv ungeeignete Lebensmittel handle“, teilte ein Sprecher des Gerichts am Montag mit. Das vom Kläger verwendete Sägemehl sei ein Stoff für technische Anwendungen und werde nicht einmal in Tierfutter benutzt. (Az.: 3 K 2148/19)

Gericht verbietet Händler Verkauf von Sägemehlkeksen

Die Statue der Justitia mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Archiv

Der Naturwarenhändler argumentierte, es handle sich um ein pflanzliches Produkt. Er verwende nur mikrobiologisch einwandfreies Holzmehl. Nicht-medizinische Verkaufsseiten im Internet preisen die feinen Holzreste an, da sie angeblich den Darm stärkten und alte Kotreste lösten. Auf der Webseite wird bei den Keksen mit weiteren Zutaten wie Dinkelmehl oder Rosinen auf das Verkaufsverbot hingewiesen.

Der Händler hatte die Sägemehlkekse etwa 20 Jahren hergestellt, vertrieben und auch Sägemehl als Zutat angegeben. 2004 war er nach Gerichtsangaben bereits an die Stadt herangetreten, die aber erst 2017 nach einer Probe der Backwaren den Verkauf untersagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.