Entschädigung gefordert

Gericht verhandelt über Equal-Pay-Klage von Ex-Bürgermeisterin Janette Fuchs

Janette Fuchs war Bürgermeisterin von Todtmoos. Dabei wurde sie schlechter bezahlt als ihr Vorgänger und ihr Nachfolger – für den Verwaltungsgerichtshof trotzdem kein klarer Fall.

Gericht verhandelt über Equal-Pay-Klage von Ex-Bürgermeisterin Janette Fuchs

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat überraschend einen Vergleich angeregt (Symbolbild).

Von red/dpa/lsw

Im Fall der ehemaligen Bürgermeisterin des Schwarzwald-Kurortes Todtmoos, Janette Fuchs, die schlechter bezahlt wurde als ihre Vorgänger und ihr Nachfolger, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg überraschend einen Vergleich angeregt. Fuchs lehnte aber mit Verweis auf eine grundsätzliche Bedeutung des Falles ab. Das Gericht in Mannheim will am Freitag seine Entscheidung bekanntgeben. Eine Begründung für das Urteil wird es allerdings erst deutlich später geben.

Die Richter begründeten den Vergleichsvorschlag mit Risiken für beide Seiten: Der Vergleich mit dem 24 Jahre vor Fuchs ins Amt gekommenen Vorgänger sei inhaltlich schwierig. Unter anderem seien Gründe – wenn auch keine umfassenden – für die schlechtere Besoldung von Fuchs im Protokoll des Gemeinderates genannt. Der Vergleich mit dem Nachfolger sei möglicherweise rechtlich schwierig, obwohl es hier schon Hinweise auf eine Ungleichbehandlung gebe.

Einen Sieg vor Gericht errang die 59-Jährige bereits

Die 59-Jährige sieht sich aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert – und fordert Schadenersatz und eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte Fuchs in erster Instanz recht gegeben. Es verurteilte die Gemeinde unter anderem dazu, Janette Fuchs mehr als 36.500 Euro Schadenersatz und eine Entschädigung von 7.000 Euro zu zahlen. Die 2.000-Einwohner-Kommune ging in Berufung.

Von 2014 bis 2022 war Janette Fuchs parteilose Bürgermeisterin in Todtmoos, seither ist sie Pensionärin. Laut ihrem Anwalt Jörg Düsselberg bezieht sich der vom Verwaltungsgericht Freiburg zugesprochen Schadenersatz auf die Differenz der Bezüge zwischen den Besoldungsgruppen A 14 und A 15 für etwas mehr als die Hälfte ihrer Amtszeit.