Gericht weist Schadenersatzklage gegen Prüfverband VBW ab

dpa/lsw Stuttgart. Zwei Anleger der pleitegegangenen Wohnbaugenossenschaft Eventus sind mit einer Schadenersatzklage gegen den genossenschaftlichen Prüfverband VBW gescheitert. Das Ehepaar habe die Gründe für eine mögliche Haftung des Verbandes baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen nicht ausreichend dargelegt, teilte das Landgericht Stuttgart am Donnerstag mit. Deshalb wurde von der 12. Zivilkammer die Forderung nach 70 000 Euro Schadenersatz abgewiesen.

Gericht weist Schadenersatzklage gegen Prüfverband VBW ab

Justitia-Statue. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild

Der VBW war unter anderem für die Gründungsprüfung der Genossenschaft zuständig. Die Kläger warfen dem Verband vor, gegen Berichts- und Sorgfaltspflichten verstoßen zu haben. Dieser hatte Pflichtverletzungen stets zurückgewiesen. Die Wohnbaugenossenschaft hatte im Herbst 2017 Insolvenz angemeldet. Der Gründer und einstige Chef wurde wegen Betrugs zu sieben Jahren Haft verurteilt. Laut Gericht hatte er mit falschen Versprechungen über Jahre hinweg von Mitgliedern rund 9,4 Millionen Euro für Immobilienprojekte eingesammelt, obwohl hinter der Genossenschaft kein funktionierendes Geschäftsmodell stand.