Gericht: Wolf in Niedersachsen kann getötet werden

dpa Lüneburg.

Der als gefährlich geltende Rodewalder Wolf in Niedersachsen kann abgeschossen werden. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg wies eine Beschwerde des Freundeskreises freilebender Wölfe gegen die Tötung des Tieres zurück. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung der Vorinstanz, das Urteil ist nicht mehr anfechtbar. Die Abschussgenehmigung für den Leitrüden des Rodewalder Rudels gilt zunächst bis zum kommenden Donnerstag. Der Tod des Tieres sei zur Abwendung eines erheblichen Schadens erforderlich.