Prozess um Tod von Geschäftsmann wird neu aufgerollt

dpa Karlsruhe. Das Gewaltverbrechen an einem Geschäftsmann aus Horb wird neu verhandelt. Das hat nun der Bundesgerichtshof entschieden. Damit könnte der Tod des Mannes doch noch gesühnt werden.

Prozess um Tod von Geschäftsmann wird neu aufgerollt

Ein Hinweisschild mit Bundesadler und Schriftzug Bundesgerichtshof vor dem BGH in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa/archivbild

Der Prozess um den gewaltsamen Tod eines Immobilienunternehmers aus Horb am Neckar (Kreis Freudenstadt) muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob ein Urteil des Landgerichts Rottweil am Dienstag in allen Punkten auf. Damit gab der 1. Strafsenat der Revision mehrerer Beteiligter statt. Sowohl die Staatsanwaltschaft, einer der Angeklagten sowie eine der drei Schwestern des Opfers als Nebenklägerin hatten Rechtsmittel eingelegt. (Az.: 1 StR 286/20). Es sei zu hoffen, dass die nun anstehende nochmalige Überprüfung des Falles der Rechtsfindung in diesem brutalen Vorgang diene, sagte der Vorsitzende Richter.

Eine neue Kammer des Rottweiler Gerichts muss den gesamten Komplex mitsamt Beweiserhebung nun neu führen. Das könnte möglicherweise schlechter für die seinerzeit angeklagten beiden Männer ausgehen, wie der Vertreter des Generalbundesanwaltes nach der Entscheidung erläuterte. Es könnte dann zu höheren Haftstrafen - und auch einer Verurteilung etwa wegen Mittäterschaft bei Mord oder auch erpresserischen Menschenraubes kommen. Der BGH werde in der noch nachzureichenden Begründung seiner Entscheidung sicher einige Fingerzeige in Richtung Landgericht Rottweil geben.

In dem Fall geht es um den brutalen Tod eines wohlhabenden Geschäftsmannes. Der alleinstehende 57-Jährige war im November 2018 in seinem Haus überwältigt, bedroht und um 3000 Euro erpresst worden. Zunächst war nur einer der beiden Männer in dem Haus gewesen, danach kam der spätere Hauptangeklagte, ein Bekannter des Opfers, dazu. Danach wurde der lungenkranke 57-Jährige erwürgt. Von wem der beiden mutmaßlichen Täter, konnte das Gericht seinerzeit nicht zweifelsfrei feststellen. Nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ wurden die beiden „nur“ wegen Raubes und Erpressung zu sechs beziehungsweise viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Dass der Tod des Immobilienunternehmers damit ungesühnt bleiben sollte, wollten Staatsanwaltschaft und Nebenklage nicht hinnehmen. Sie monierten Lücken in der Beweisführung und fochten das Urteil vor dem BGH nun erfolgreich an. Der Anwalt des zu sechs Jahren Verurteilten hatte wegen der aus seiner Sicht zu hohen Haftstrafe ebenfalls Revision eingelegt. Bei der Festsetzung des Strafmaßes hätten die Rottweiler Richter die psychischen Belastungen für die Angehörigen mit einbezogen - das sei unzulässig, argumentierte er. Der BGH sah das ähnlich.

Der neue Prozess dürfte einige Zeit in Anspruch nehmen: Schon das erste Verfahren vor dem Landgericht Rottweil hatte insgesamt 30 Tage gedauert und sich über Monate hingezogen. Mehr als 80 Zeugen sowie zwölf Sachverständige waren gehört worden.

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