Gesetze: Kubicki verteidigt beschleunigtes Verfahren

dpa Berlin. Der Bundestag achtet üblicherweise sehr genau auf seine Rechte. In der Corona-Krise soll er jetzt in einem sonst unvorstellbaren Tempo weitreichende Beschlüsse fassen. Vizepräsident Kubicki hält das für gerechtfertigt. Das Land stabilisieren, laute die Aufgabe.

Gesetze: Kubicki verteidigt beschleunigtes Verfahren

„Wir haben eine Lage, in der aktuell schnell gesetzliche Grundlagen geschaffen werden müssen, damit die Exekutive handlungsfähig bleibt“, sagt Kubicki.e. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki hat die Verabschiedung der weitreichenden Gesetze gegen die Folgen der Corona-Krise im Eilverfahren verteidigt.

„Wir haben eine Lage, in der aktuell schnell gesetzliche Grundlagen geschaffen werden müssen, damit die Exekutive handlungsfähig bleibt“, sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Zugleich betonte er: „Dieses beschleunigte Verfahren wird definitiv nicht der legislative Normalfall.“ Gesetzesbeschlüsse im Schnellverfahren habe es immer mal wieder gegeben. „Jedem Beteiligten ist klar, dass so etwas nur in Notsituationen angewendet wird.“

Der Bundestag will heute in einem bisher kaum vorstellbaren Tempo Milliarden-Hilfspakete beschließen, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern. Der Bund will mit mehreren großen Rettungsschirmen und umfangreichen Rechtsänderungen Familien, Mieter, Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen in der Corona-Krise schützen.

Die Schuldenbremse im Grundgesetz soll außer Kraft gesetzt werden. Sie legt die Grundlage für einen Nachtragshaushalt mit einer sonst unzulässigen Schuldenaufnahme von rund 156 Milliarden Euro. Die erst am Montag vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetze sollen am Freitag bereits den Bundesrat passieren.

„Sicherlich wird diese verkürzte Sitzungswoche auch eine gewisse Symbolkraft entfalten und zeigen, dass unsere demokratischen Institutionen unaufgeregt und verantwortungsbewusst weiterarbeiten“, sagte Kubicki weiter. Dies sei aber nicht vorrangig. „Vorrang haben definitiv die Beschlüsse, die notwendigerweise getroffen werden müssen, um bestmöglich aus dieser Notlage zu kommen. Es geht um viele Milliarden Euro, die unser Land stabilisieren sollen in den unruhigen Zeiten, die jetzt kommen werden.“

Der Bundestag will auch eine Änderung seiner Geschäftsordnung beschließen, um die Schwelle für die Beschlussfähigkeit zu senken. Bisher ist diese gegeben, wenn mehr als die Hälfte der 709 Abgeordneten - also 355 - anwesend ist. Künftig soll ein Viertel (178 Abgeordnete) ausreichen. Dadurch will der Bundestag auch in Zeiten handlungsfähig bleiben, in denen sich womöglich viele Abgeordnete in Quarantäne befinden.

Kubicki bezeichnete dies als eine „pragmatische Lösung der aktuellen Situation“ und sagte: „Wichtig war für uns, dass diese Änderung zeitlich befristet wird.“ In sechs Monaten müsste der Bundestag selbst eine entsprechende Verlängerung beschließen. „Ich halte diese Lösung auch für deutlich „schonender“ für unsere parlamentarische Ordnung als das vormals im Raum stehende Notparlament, das nicht nur im Verteidigungsfalle eingerichtet werden dürfte. Denn mit der jetzigen Lösung werden keine frei gewählten Abgeordneten zwangsweise aus dem parlamentarischen Prozess ausgegrenzt.“