Gesetzesänderung mit Appellcharakter

Das Land Baden-Württemberg hat sogenannte Schottergärten verboten – für den örtlichen Nabu ein begrüßenswerter Schritt. Eine Kontrolle dessen gestaltet sich jedoch schwierig, weshalb die Stadt Backnang lieber auf den Dialog mit Bauherren setzen will.

Gesetzesänderung mit Appellcharakter

Mit Steinen oder Ziersplit gefüllte Gärten sollen nach dem neuen Landesnaturschutzgesetz nicht mehr angelegt werden dürfen. Foto: Adobe Stock/U. J. Alexander

Von Lorena Greppo

BACKNANG. Schön und aufgeräumt finden sie die einen, als „Gärten des Grauens“ bezeichnen sie andere: Schottergärten sind umstritten. In den vergangenen Jahren ist das Grün der Pflanzen in den Vorgärten vermehrt dem Grau der Steine gewichen. Für Naturschutzorganisationen wie den Nabu eine bedauerliche Entwicklung, denn für den Erhalt der Artenvielfalt müsste die Entwicklung gerade andersherum verlaufen: Wilde Pflanzenmischungen statt akkurater Steinrasen lautet die Devise.

Immerhin, auch die Landesregierung hat die Zeichen der Zeit erkannt und das Landesnaturschutzgesetz entsprechend geändert. Schottergärten auf Privatgrundstücken werden verboten, sie dürfen künftig nicht mehr angelegt werden. Ob bestehende Steingärten noch einen Bestandsschutz genießen, darüber ist man sich uneinig: Das Umweltministerium sagt Nein, das Wirtschaftsministerium hingegen Ja. Vermutlich muss darüber gerichtlich entschieden werden.

Der Nabu Backnang jedenfalls begrüßt das seit Ende Juli geltende Verbot von Schottergärten in Baden-Württemberg. „Sterile Schottergärten bieten keine Lebensräume für Insekten oder Vögel, sie sind ökologisch so wertvoll wie eine Betonwand“, macht die Vorsitzende Anja McGrath klar und zählt die Nachteile solcher Anlagen auf: „Während Grünflächen für saubere Luft und gutes Klima sorgen, speichern Schottergärten die Sonnenwärme und tragen so völlig unnötig zur Überhitzung im Siedlungsbereich bei. Schottergärten sind auch keineswegs pflegeleicht, da der Wind Laub und Erde einträgt, was entfernt werden muss. Es siedeln sich auch schnell ungewollte Gräser und Beikräuter an, die womöglich mit Gift weggespritzt werden.“

Wie viele solcher Steingärten es in Backnang gibt, ist nicht bekannt.

Ob das Verbot eine Wirksamkeit entfaltet, bezweifeln zumindest die zuständigen Stellen in der Backnanger Stadtverwaltung. Denn bisher war bereits in der Landesbauordnung die Rede davon, dass „nicht überbaute Flächen“ Grünflächen sein müssen, „soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden“. Wie der Begriff Grünflächen zu interpretieren ist, wird jedoch nicht weiter ausgeführt. „Die bisherige schwammige Regelung des Paragrafen 9 Landesbauordnung wird durch die neue Regelung in Paragraf 21a Landesnaturschutzgesetz nach unserer Einschätzung nicht besser umsetzbar“, heißt es in einer Stellungnahme der Stadt Backnang. Darin sei nämlich lediglich zu lesen, dass darauf hinzuwirken sei, dass Gartenflächen vorwiegend begrünt werden. „Eine solche Formulierung hat mehr einen Appellcharakter. Sie ist im Übrigen auch nicht bußgeldbewehrt.“

Möglichkeiten, die Umsetzung zu überwachen, gibt es sowieso kaum. Denn: „Für die Anlegung von Gärten benötigt man grundsätzlich keine Baugenehmigung oder sonstige Mitwirkung der Stadt. Daher ist uns nicht bekannt, wie viele Gärten ganz oder teilweise geschottert sind.“ Hinsichtlich der Zuständigkeit verweist die Stadt Backnang darauf, dass diese bei den Naturschutzbehörden angesiedelt sei. Dies wäre hier für den Rems-Murr-Kreis das Umweltschutzamt beim Landratsamt. Diese Vorgehensweise ist allerdings bei der Stadt Backnang nicht die präferierte: „Besser als die Androhung von Sanktionen ist nach unserer Erfahrung der Dialog mit den Bauherren. Wir bieten jedem Bauwilligen, ob gewerblich oder privat, eine Beratung an, in der wir beispielsweise Hinweise auf eine möglichst naturnahe und damit in der Regel auch pflegeextensive Gestaltung von Gärten geben oder in der wir aufzeigen, wie sich durch die entsprechende Ausführung von befestigten Flächen Geld bei der Niederschlagswassergebühr sparen lässt.“ Dieses Angebot werde auch gerade bei Neubauvorhaben rege nachgefragt.

Mit dem Naturgartenwettbewerb, der seit 2019 von der Stadt Backnang ausgelobt wird, verfolge man langfristig das Ziel, das Bewusstsein in der Bürgerschaft für eine naturnahe Gestaltung des heimischen Gartens zu schärfen. „Bereits im ersten Jahr haben wir hierzu viele gute und nachahmenswerte Beispiele gesehen.“ Eine ähnliche Strategie verfolgt auch der Nabu und gibt auf der Website unter anderem Tipps für naturnahes Gärtnern. Es gebe viele bunte, insektenfreundliche und auch pflegeleichte Alternativen zum Schotter, hebt McGrath hervor. „Jeder Gartenbesitzer kann dem erschreckend rasanten Artenschwund entgegenwirken, indem er mehr Natur im Garten zulässt und somit zum Erhalt der Artenvielfalt im Siedlungsgrün beiträgt. Außerdem tun begrünte Gärten auch der Seele gut, besser als das Einheitsgrau.“