Ende der telefonischen Krankschreibung

Gilt die neue Regel ab Januar 2027?

Die Bundesregierung macht Ernst mit der geplanten Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Könnten die Änderungen schon zum Jahreswechsel in Kraft treten?

Gilt die neue Regel ab Januar 2027?

Wann wird die telefonische Krankschreibung abgeschafft?

Von Lukas Böhl

Die telefonische Krankschreibung könnte in Deutschland schon bald Geschichte sein. Wie die Bundesregierung bei der Regierungspressekonferenz am 30. Oktober 2026 bestätigte, laufen die Vorbereitungen für eine Abschaffung bereits auf Hochtouren.

Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums erklärte auf Nachfrage: „Das BMG ist zuständig für die telefonische Krankschreibung, wo wir wieder zu den Regelungen von vor Corona zurückkehren wollen. Der entsprechende Referentenentwurf ist in Arbeit.“

Damit steht fest: Die Bundesregierung verfolgt das Vorhaben weiterhin und arbeitet an der Umsetzung.

Krankschreibung künftig ab dem ersten Tag?

Neben der Abschaffung der telefonischen Krankschreibung plant die Bundesregierung eine weitere Änderung. Arbeitnehmer sollen künftig grundsätzlich bereits am ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) benötigen.

Bislang müssen Beschäftigte nach den gesetzlichen Vorgaben spätestens dann eine ärztliche Bescheinigung vorweisen, wenn ihre Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Arbeitgeber können allerdings schon jetzt einen Nachweis ab dem ersten Tag verlangen.

Auch an dieser Neuregelung wird gearbeitet. Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums bestätigte, dass sich die zuständigen Ministerien weiterhin in enger Abstimmung befinden.

Kommt das Aus bereits im Januar 2027?

Besonders interessant ist der mögliche Zeitplan. Bereits im Koalitionsausschuss vom 1. Juli 2026 waren die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die AU-Pflicht ab dem ersten Tag vereinbart worden.

Bei der Regierungspressekonferenz wurde deshalb ausdrücklich nachgefragt, ob die Maßnahmen noch 2026 beschlossen werden sollen, damit sie 2027 in Kraft treten können.

Der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille erklärte dazu, dass an den Vorhaben „intensiv“ gearbeitet werde. Mit Blick auf einen möglichen Beschluss bis zum Jahresende zeigte er sich optimistisch.

Eine verbindliche Zusage machte Hille allerdings nicht.

Damit ist ein Ende der telefonischen Krankschreibung zum 1. Januar 2027 zwar denkbar, bislang aber weder beschlossen noch offiziell angekündigt. Ob der Zeitplan tatsächlich eingehalten werden kann, bleibt offen.

Was bedeutet das für Patienten?

Derzeit können sich Patienten bei leichten Erkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen für bis zu fünf Kalendertage telefonisch krankschreiben lassen. Voraussetzung ist unter anderem, dass sie der Arztpraxis bereits bekannt sind und keine schwere Symptomatik vorliegt.

Sollte die Bundesregierung die telefonische Krankschreibung abschaffen, würde diese Möglichkeit entfallen. Patienten müssten dann für eine Krankschreibung grundsätzlich wieder persönlich in die Arztpraxis kommen oder gegebenenfalls eine Videosprechstunde nutzen.

Bis entsprechende Änderungen in Kraft treten, gelten jedoch die bisherigen Regeln weiter.