Grabkapelle und Schloss dürfen in der Nacht weiterhin beleuchtet werden

Ab 1. April dürfen Gebäude ganztägig – und damit auch nachts – nicht mehr beleuchtet werden. Doch gilt das Naturschutzgesetz auch an markanten Stuttgarter Bauwerken wie zum Beispiel der Grabkapelle auf dem Württemberg und den Schlössern?

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