Große Palette an Strafeinträgen

44-jähriger Backnanger muss 18-monatige Haftstrafe sofort nach dem Urteilsspruch antreten

Große Palette an Strafeinträgen

Das Schöffengericht befindet auf ein Jahr und sechs Monate Gefängnis. Das Urteil ist rechtskräftig.BilderBox - Erwin Wodicka

Von Hans-Christoph Werner

BACKNANG. Vor dem Amtsgericht hat sich ein 44-jähriger Backnanger zu verantworten. Einbruch, Sachbeschädigung, Widerstand gegen Polizeibeamte, Beleidigung und Drogenhandel wird ihm vorgeworfen. Er wird vom Schöffengericht zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

Der Angeklagte erscheint mit Rucksack und Gepäcktasche zur Verhandlung. Seine Schwester begleitet ihn. Im April diesen Jahres hat der Angeklagte zusammen mit einem Komplizen das Seitenfenster eines auf der Bleichwiese geparkten Fahrzeugs eingeschlagen. Aus dem Auto entwendeten die beiden einen Laptop, ein Mobiltelefon und Kabel.

Die Polizisten kennen ihre Klientel und ahnen von daher, wer der Zweite im Bunde sein könnte.
Der Staatsanwalt beziffert den Wert des Diebesguts auf 170 Euro. Der am Fahrzeug verursachte Schaden beträgt mehr als das Doppelte. Bei ihrer Aktion werden die zwei Einbrecher beobachtet. Noch bevor die Polizei eintrifft, sind sie über den Holzsteg und den Treppenaufgang in die Oberstadt geflohen. Zu Fuß und mit Streifenwagen wird die Innenstadt nach verdächtigen Personen abgesucht. Und tatsächlich können die Beamten den Komplizen dingfest machen. Die Polizisten kennen ihre Klientel und ahnen von daher, wer der Zweite im Bunde sein könnte. Vorsorglich holen sie einen Durchsuchungsbeschluss ein. Am fraglichen Haus in der Innenstadt angekommen, fordern die Beamten Einlass. Der Angeklagte schaut aus dem Fenster und bedenkt die Ordnungshüter mit den übelsten Schimpfworten. „Wenn ihr reinkommt, stech‘ ich zwei von euch ab“, droht der Angetroffene dann. Geduldig redet einer der Beamten auf den Verdächtigen ein. Aber dessen Handlungsfähigkeit ist durch Drogen- und Alkoholkonsum stark beeinträchtigt. So bleibt den Beamten nichts anderes, als die Haustür einzutreten und die aufgebauten Hindernisse im Treppenhaus zu beseitigen. Als der Mann auf die Polizisten mit einem abgebrochenen Flaschenhals zugeht, zusätzlich von einem Messer spricht, setzen die Beamten Pfefferspray ein. Der Angreifer verbarrikadiert sich in einem Zimmer. Die Prozedur beginnt von vorne. Schließlich können die Beamten dem 44-Jährigen Handschellen anlegen. Weil er im Polizeifahrzeug um sich spuckt, müssen ihm die Beamten eine Mundschutzhaube anlegen.

Nach einer zweiten Anklageschrift hat der Beschuldigte auch noch zweimal je ein Tütchen mit Marihuana verkauft. Bei einem dritten Drogengeschäft geht es um 100 Gramm Amphetamin. Das Verkaufsgespräch ist auf dem Smartphone des Angeklagten dokumentiert. Nach „100 Gramm Schnell“ wird da gefragt. Es „sei wirklich Gutes. Kannst es probieren.“ Der Kaufpreis zwischen 600 und 700 Euro muss noch ausgehandelt werden.

Der Verteidiger erklärt für seinen Mandanten, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zutreffen. Allein das Amphetamingeschäft sei wohl besprochen, aber nie realisiert worden. Bei den Angaben zur Person wird deutlich, dass der Angeklagte seit Jugendjahren schwer drogenabhängig ist. Zwar ist er mittlerweile im Methadon-Programm, aber vom Kokain kann er nicht lassen. Das Vorstrafenregister des Angeklagten ist umfangreich. Bei 16 Einträgen ist nahezu alles dabei: Diebstahl, Körperverletzung, Falschaussage, Fahren ohne Führerschein, Drogengeschäfte. Der Staatsanwalt fordert zwei Jahre Gefängnis.

Die zwei Marihuana-Verkäufe seien „Ameisengeschäft“ gewesen.

Der Verteidiger des Angeklagten sieht die Vergehen weniger gravierend. Wertsachen in einem Auto über Nacht liegen zu lassen, sei geradezu einladend. Die zwei Marihuana-Verkäufe seien „Ameisengeschäft“ gewesen. Und der Amphetaminverkauf sei nicht zustande gekommen. Ferner sei die massive Drogenabhängigkeit seines Mandanten zu berücksichtigen. Das Schöffengericht befindet dann auf ein Jahr und sechs Monate Gefängnis. Das Urteil ist rechtskräftig.

Noch bevor das Urteil gesprochen ist, betreten weitere Polizeibeamte in Zivil den Gerichtssaal. Man unterhält sich kurz über das Gepäck des Angeklagten. Die Beamten sind gekommen, um den Verurteilten nach Ende der Verhandlung hinaus zu begleiten. Die nächsten anderthalb Jahre wird der Verurteilte in seinem neuen Domizil in Stuttgart-Stammheim zubringen.