Grundsatzentscheid zur Vorratsdatenspeicherung erwartet

dpa Leipzig.

Am Bundesverwaltungsgericht wird ein wegweisendes Urteil zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung erwartet. Das Gericht in Leipzig verhandelt über zwei Klagen eines Internetproviders und eines Telefonanbieters, die sich gegen die Speicherpflicht wehren. Vor dem Verwaltungsgericht Köln hatten sie Recht bekommen, weil die Pflicht zur Datenspeicherung europäisches Recht verletze. Über die Revisionen gegen diese Entscheidung soll nun das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.