Gruppenvergewaltigung: Gericht prüft Aufhebung von U-Haft

dpa/lsw Freiburg. Vor einer Diskothek in Freiburg wird eine 18-Jährige vergewaltigt. Elf Männer stehen vor Gericht, sie sitzen alle seit Monaten in Untersuchungshaft. Einer von ihnen könnte nun bald freikommen. Den Vorwurf der Vergewaltigung gegen ihn lassen die Ankläger fallen.

Gruppenvergewaltigung: Gericht prüft Aufhebung von U-Haft

Ein Schild mit der Aufschrift „Landgericht Freiburg“ hängt am Gebäude. Foto: Patrick Seeger/Archivbild

Nach der Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen vor einer Disco in Freiburg soll einer der elf Angeklagten nach dem Willen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft nach elf Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Der Vorwurf der Vergewaltigung gegen den 25 Jahre alten Mann aus Syrien könne nicht aufrechterhalten werden, sagte Staatsanwalt Rainer Schmid am Montag vor dem Landgericht Freiburg. Es gebe keine Beweise; es seien von ihm auch keine DNA-Spuren gefunden worden. Die Anklage gegen den Mann stütze auch auf Zeugenaussagen, an denen es nun aber Zweifel gebe.

Es bleibe der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung, da der Mann in der Nacht des Verbrechens am Tatort gewesen sei und nicht geholfen habe. Dafür drohe ihm bei einer Verurteilung eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft, sagte sein Verteidiger Robert Phleps. U-Haft sei daher nicht mehr gerechtfertigt.

Ob der seit Oktober vergangenen Jahres bestehende Haftbefehl aufgehoben wird, muss das Gericht entscheiden. Die Vergewaltigungsvorwürfe gegen die anderen Angeklagten bleiben bestehen, sagte der Staatsanwalt.

Angeklagt in dem Prozess sind elf Männer von 18 bis 30 Jahren - die meisten von ihnen sind Flüchtlinge. Sie sitzen alle in Untersuchungshaft. Ihnen wird vorgeworfen, Mitte Oktober 2018 die 18-Jährige nachts in Freiburg nach einem Discobesuch in einem Gebüsch vergewaltigt zu haben. Sie bestreiten dies oder schweigen zu den Vorwürfen.

Ähnlich wie beim 25-Jährigen sehe es bei zwei weiteren der elf Angeklagten aus, sagte Verteidiger Phleps. Auch von ihnen seien keine DNA-Spuren gefunden worden. Von den acht übrigen Angeklagten habe die Polizei DNA am Opfer des Verbrechens oder seiner Kleidung entdeckt.

Ob es sich um Vergewaltigung handele, müsse das Gericht entscheiden. Nach Angaben einiger Verteidiger habe die Frau Sex verlangt. Der Polizei zufolge wurde die Frau bei der Tat jedoch verletzt. Sie sei mit Gewalt festgehalten und zu Sex gezwungen worden.

Der Prozess begann Ende Juni. Er wird am Mittwoch (25.9.) mit der Vernehmung von Zeugen fortgesetzt und nach Angaben des Gerichts bis ins nächste Jahr dauern. Einen Termin für mögliche Urteile gibt es den Angaben zufolge noch nicht (Az. 6 KLs 181 Js 1138/19 AK 2/19 und 6 KLs 181 Js 35640/18 AK 3/19).