GTS bleibt Anerkennung als Prüfgesellschaft entzogen

dpa/lsw Mannheim/Stuttgart. Die Gesellschaft für technische Sicherheitsprüfungen (GTS) ist vor Gericht erneut mit dem Versuch gescheitert, vom Land wieder als Prüfgesellschaft anerkannt zu werden. Dies bestätigte am Mittwoch ein Sprecher des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim. Damit wurde eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe bestätigt, das bereits im Mai den Eilantrag abgelehnt hatte. (Az.: 10 S 1509/20)

Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) sagte, dies sei eine gute Nachricht für die Verkehrssicherheit. Denn Überwachungsorganisationen, bei denen die Sorgfalt und Zuverlässigkeit nicht gesichert seien, „sind eine Gefahr für Verkehr und Gesundheit“.

Das Verkehrsministerium hatte der GTS im Februar den Status als Überwachungsorganisation aberkannt, weil sie in der Vergangenheit zu Unrecht Plaketten der Haupt- und Abgasuntersuchungen vergeben hatte.

Der Widerruf sei unverhältnismäßig, hatte die GTS argumentiert. Das vom Ministerium angeführte Fehlverhalten liege viele Jahre zurück. Dem folgten die Richter in beiden Instanzen in dem Eilverfahren nicht. Das Verwaltungsgericht muss aber noch im Hauptsacheverfahren über die Klage der GTS entscheiden.