Gutachten: Soli muss verfassungsrechtlich schon 2020 weg

dpa Berlin. Darf fast 30 Jahre nach der Deutschen Einheit noch ein Solidaritätszuschlag verlangt werden? Ein Verfassungsrechtler meint: Nein. Und mahnt zur Eile.

Gutachten: Soli muss verfassungsrechtlich schon 2020 weg

Union und SPD haben im Koalitionsvertrag verabredet, dass 90 Prozent der Soli-Zahler den Zuschlag ab 2021 nicht mehr zahlen müssen. Foto: Roland Weihrauch

Der Solidaritätszuschlag muss nach einem verfassungsrechtlichen Gutachten im Auftrag der FDP-Fraktion spätestens zum Jahr 2020 abgeschafft werden.

Der in der großen Koalition vereinbarte teilweise Wegfall erst ab 2021 verstoße gegen das Grundgesetz, sagte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, in Berlin. Nach dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende des Jahres sei die Soli-Erhebung nicht mehr zu rechtfertigen.

Union und SPD haben im Koalitionsvertrag verabredet, dass 90 Prozent der Soli-Zahler den Zuschlag ab 2021 nicht mehr zahlen müssen. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) will noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Die teilweise Abschaffung würde den Bund pro Jahr rund zehn Milliarden Euro kosten. In der Union wird eine vollständige Abschaffung gefordert - Finanzpolitiker von CDU und CSU hatten zuletzt aber gewarnt, angesichts schrumpfender finanzieller Spielräume müsse das womöglich hintenan gestellt werden.

Die FDP dagegen hält an ihrer Forderung fest, den Soli bereits zum 1. Januar 2020 vollständig zu streichen. Das sei „nicht nur politisches Gebot, sondern auch finanzierbar“, sagte Fraktionsvize Christian Dürr. Andernfalls riskiert die Bundesregierung nach Einschätzung der FDP einen „offenen Verfassungsbruch“ und Tausende Einsprüche gegen Steuerbescheide. Das bedeute ein gewaltiges Risiko für den Haushalt.

Nach Ansicht von Papier ist der Solidaritätszuschlag für Ausnahmesituationen vorgesehen und deswegen tendenziell vorübergehend. Werde dagegen dauerhaft mehr Geld benötigt, müssten die Regelsteuern, etwa die Einkommenssteuer, angepasst werden. Höhere Einkommenssteuern müssten aber - anders als die Mittel aus dem Soli - mit den Ländern geteilt werden.

Der Wirtschaftsrat der CDU begrüßte das Gutachten. „Es wäre ein Rechtsbruch und dazu noch ein tiefer Vertrauensbruch, den Solidaritätszuschlag im 30. Jahr nach Mauerfall nur für einen Teil der Steuerzahler ausfallen zu lassen“, erklärte Generalsekretär Wolfgang Steiger. Die damalige Unionsspitze haben einen schweren Fehler gemacht, als sie der Teil-Abschaffung im Koalitionsvertrag zustimmte. Es sei gut, dass sich die neue Partei- und Fraktionsspitze „deutlich vernehmbarer“ für eine komplette Soli-Abschaffung einsetze.

Die Finanzpolitikerin der Grünen, Lisa Paus, dagegen kritisierte die FDP für Klientelpolitik zugunsten von Besserverdienern und Superreichen. „Eine ersatzlose Abschaffung wäre weder finanzierbar, noch gerecht“, erklärte sie. Papiers Gutachten lasse völlig außer acht, dass der Soli erhalten bleiben könne, wenn man ihn umwidme - und beispielsweise für Infrastruktur, Kitas und Gesundheitsversorgung in ländlichen Räumen einsetze. Die Grünen schlagen deshalb einen „Soli Gleichwertige Lebensverhältnisse“ vor.