Gutachter: 91-Jährige starb an Sauerstoffmangel

Großerlacher Bluttat: Psychiatrischer Gutachter geht von einem schuldunfähigen Zustand der 62-jährigen Angeklagten aus

Von Bernd S. Winckler

GROSSERLACH/STUTTGART. Der Großerlacher Mordprozess vor dem Stuttgarter Landgericht neigt sich dem Ende zu. Am gestrigen vierten Verhandlungstag wurde der erste Teil der Beweisaufnahme durch die Ausführungen der Gutachter zunächst unterbrochen. Fest steht demnach nach gutachterlicher Sicht, dass das 91-jährige Opfer durch massive Verlegung der Atemwege, und damit verbundenem Sauerstoffmangel, zu Tode kam.

Der Hausarzt der 62-jährigen angeklagten Frau sagte gestern den Richtern, dass deren psychische Krankheit bereits seit 1990, kurz nach ihrer Übersiedlung aus der DDR hierher, bestand. Die schizophrenen Schübe nahmen demnach ständig zu. Und der Zeuge kann nicht verstehen, dass man diese Krankheitsausbrüche im Alexander-Stift in Großerlach nicht erkannt haben will. Vieles sprach dafür, dass die Beschuldigte, die am frühen Morgen des 5. Januar 2018 die 91-jährige Mitbewohnerin im Glauben, den Teufel zu töten, erschlug, zur Tatzeit einen solchen schizophrenen Schub hatte; zum Beispiel ihr Verhalten vor der Tat, ihr Verhalten im Stift und der Zustand ihrer Wohnung.

Wie die 91-Jährige schließlich zu Tode kam, darüber referierte gestern die Gerichtsmedizinerin. Sie berichtete von zahlreichen Verletzungen am Opfer. Auffallend die Kopf- und Gesichtsverletzungen, hervorgerufen mutmaßlich durch kräftige stumpfe, aber teilweise auch halbscharfe Gegenstände. Augen, Nase, Ohren und Mundpartien seien mit erheblichen Verletzungen behaftet gewesen, sagt die rechtsmedizinische Gutachterin. Selbst Hände und Ellenbogen sowie auch die Fußsohlen seien betroffen gewesen. Besonders schlimm die mehrfachen Rippenbrüche. Dies deute ebenfalls auf massive Gewalteinwirkung hin. Einblutungen am Schlüsselbein habe man zusätzlich gesichert. Was die Todesursache betrifft, kommen die Sachverständigen zu dem Ergebnis, dass durch Verlegung der Atemwege keine Möglichkeit mehr bestand, ihre Lungen mit Sauerstoff zu versorgen. Die Lungen waren überbläht, so die Medizinerin. Deshalb habe es den starken Sauerstoffmangel gegeben.

Laut Anklage soll die 62-Jährige das Opfer nach den Misshandlungen mit einer Art Brieföffner beziehungsweise Türschlüssel – wie sie bekundet – erstickt haben. Die Leiche lag im Bett – die Fußknöchel mit Kordel gefesselt und ein schwerer Bürostuhl auf ihrem Körper liegend. Damit soll die Angeklagte auch zuerst auf die 91-Jährige eingeschlagen haben. Alle Verletzungen seien sogenannte Abwehraktionen, sagte die Medizinerin. Wobei es in dem etwa eine Minute dauernden Kampf der beiden Frauen recht ungleiche Proportionen gab: Die Angeklagte ist groß und kräftig, das getötete Opfer war schlank und klein.

Der psychiatrische Gutachter geht aufgrund der Vorerkrankung der Angeklagten und deren akuter paranoider Psychose davon aus, dass sie die 91-Jährige in schuldunfähigem Zustand umgebracht habe. Es liegt ein klassischer Verfolgungswahn vor. In diesem Zustand sei die 62-Jährige jedoch als gefährlich einzustufen und müsse in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden. Möglicherweise könnte das Urteil bereits am Dienstag, 31. Juli, verkündet werden.