Gute Planung lohnt sich

Wer seine Urlaubswünsche für das Jahr 2019 einreicht, sollte dringend die Feier- und Brückentage ausnutzen

Das Osterfest fällt auf Ende April, wodurch sich mehrere günstige Gelegenheiten bieten, den Urlaub geschickt zu planen. Karfreitag fällt auf den 19. April, Ostermontag ist der 22. April. Wer sich vier Tage vor Karfreitag sowie vier Tage nach Ostermontag freinimmt, verdoppelt so seine freien Tage. Besonders clever ist es diesmal, nach dem Osterwochenende und dem 1. Mai einige Tage Urlaub einzulegen. Aus sechs Urlaubstagen können so 13 freie Tage werden. Wer nach dem Maifeiertag die Woche auffüllt, holt sogar 17 freie Tage raus. Es lohnt sich jedoch auch, die Wochen vor und nach Ostern komplett auszunutzen und gleichzeitig nach dem 1. Mai freizunehmen. So bringen 12 Tage sogar 23 freie Tage am Stück. Da der 1. Mai auf einen Mittwoch fällt, bescheren zwei Urlaubstage Arbeitnehmern ein ausgedehntes Wochenende.

Christi Himmelfahrt wird am Donnerstag, 30. Mai, gefeiert. Dies schafft die Möglichkeit für ein langes Wochenende oder eine ganze freie Woche. Wer die Wochen bis zum Pfingstwochenende auffüllt, kann aus neun Urlaubstagen stolze 17 freie Tage machen – der Pfingstmontag liegt auf dem 10. Juni. Wer sich ab Himmelfahrt freinimmt und die Wochen vor und nach Pfingsten mit zehn Urlaubstagen auffüllt, kann sogar Ferien von insgesamt 18 Tagen machen. Da lohnt sich schon eine Reise.

Wer in der richtigen Gegend wohnt, kann auch an Fronleichnam ein verlängertes Wochenende ausspannen. Der Feiertag fällt auf Donnerstag, 20. Juni, und bietet somit weitere Chancen für Brückentage. Ein gesetzlicher Feiertag ist er aber nur in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hessen, dem Saarland und einigen Teilen Sachsens und Thüringens.

Die nächste bundesweite Möglichkeit für urlaubssparende Konstruktionen bietet der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober, der im nächsten Jahr auf einen Donnerstag fällt. Ein freier Freitag bietet die Chance auf ein langes Wochenende – und mit vier Urlaubstagen lässt sich so ein neuntägiger Urlaub machen.

Den 1. November müssen sich Arbeitnehmer in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland nicht freinehmen. Dort ist Allerheiligen ein gesetzlicher Feiertag. Das bedeutet für sie ein verlängertes Wochenende. Denn der Feiertag ist im Jahr 2019 ein Freitag.

Die Weihnachtsfeiertage am 25. und 26. Dezember liegen im Jahr 2019 besonders arbeitnehmerfreundlich: Sie fallen auf einen Mittwoch und einen Donnerstag. Mit nur drei Urlaubstagen lassen sich neun freie Tage herausschlagen. Alle Arbeitnehmer, die noch weitere zwei Urlaubstage investieren, können bis einschließlich Neujahr 2020 sogar zwölf Tage freimachen. Denn der 1. Januar im Jahr 2020 ist ein Mittwoch. Und wer es dann noch geschickt macht, sollte schnell noch bis zum 6. Januar freinehmen. Denn im Jahr 2020 fällt der Feiertag Dreikönig auf einen Montag. Und so hat man mit zwei zusätzlichen Urlaubstagen weitere fünf Tage frei. (AFP)