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  Die Bäcker dürfen an Allerheiligen für 3 Stunden öffnen.
Von Lukas Böhl
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 LadÖG BW dürfen Bäckereien an Feiertagen wie Allerheiligen für drei Stunden öffnen. Die Uhrzeit ist nicht vorgegeben. Die Bäckereien können also selbst entscheiden, von wann bis wann sie öffnen. Viele Bäckereien haben an Allerheiligen von 8:00 bis 11:00 Uhr geöffnet. Eine Garantie, dass der Bäcker um die Ecke geöffnet hat, gibt es aber nicht. Denn ob die Filialen öffnen oder nicht, bleibt den Betreibern überlassen.
Gastrobetriebe dürfen länger öffnen
Der Gastrobetrieb fällt nicht unter das LadÖG, sondern unter die Gaststättenverordnung (GastVO BW). Dort ist kein generelles Öffnungsverbot an Feiertagen vorgesehen, nur die Sperrzeitenregel (§ 9 GastVO BW). Das heißt, Bäckereien mit angeschlossenem Gastrobetrieb dürfen an Allerheiligen auch länger geöffnet haben.
Welche Geschäfte haben sonst noch offen?
Blumenläden dürfen bis zu sechs Stunden geöffnet haben, da Allerheiligen ein Gedenktag ist. Der Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften ist ebenfalls für sechs Stunden erlaubt. Tankstellen dürfen Betriebsstoffe, Reisebedarf und notwendige Ersatzteile abgeben. Hofläden und Verkaufsstellen landwirtschaftlicher Betriebe dürfen bis zu sechs Stunden öffnen, allerdings nur für den Verkauf eigener Erzeugnisse wie Obst, Gemüse, Eier oder Milchprodukte. Gaststätten, Cafés und Restaurants dürfen unabhängig davon geöffnet sein, da sie nicht unter das Ladenöffnungsgesetz fallen. Supermärkte, Bekleidungsgeschäfte und sonstige Einzelhandelsbetriebe müssen geschlossen bleiben.