Händler verklagt Käufer wegen schlechter Ebay-Bewertung

dpa München.

Ein Händler will einen Kunden vor Gericht dazu zwingen, eine schlechte Bewertung beim Internet-Auktionshaus Ebay zu löschen. Heute verhandelt das Oberlandesgericht München den Fall. Der Käufer hatte Bootszubehör im Ebay-Shop des Händlers bestellt und sich in der Online-Bewertung über Mängel beschwert, wie das Gericht mitteilte. Vorher habe er sich jedoch nicht beim Verkäufer beklagt oder die Ware zurückgesendet. Der Händler hält die Bewertung für geschäftsschädigend.