Haft- und Geldstrafen im Prozess um Drogenhandel in JVA

dpa/lsw Freiburg. Wegen Drogenhandels im Freiburger Gefängnis hat das Landgericht einen Häftling und eine ehemalige Justizbeamtin zu Haftstrafen verurteilt. Den Bruder des Mannes verurteilte es am Freitag laut Mitteilung zu einer Geldauflage von 1500 Euro. Ein Mithäftling wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: 15 KLs 620 Js 33188/19)

Haft- und Geldstrafen im Prozess um Drogenhandel in JVA

Die Übersichtsaufnahme zeigt die Justizvollzugsanstalt in Freiburg. Foto: Patrick Seeger/dpa/archivbild

Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass die Beamtin zweimal gegen 1000 beziehungsweise 1500 Euro Betäubungsmittel und verbotene Gegenstände wie Mobiltelefone in das Gefängnis geschmuggelt hatte. Die habe ihr der jüngere Bruder des Häftlings gegeben. Der 33-Jährige wiederum habe hinter Gittern mit den Drogen gehandelt.

Er wurde unter anderem wegen Bestechung und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Zudem ordnete das Gericht an, dass er in eine Entziehungsanstalt muss. Der 22 Jahre alte Bruder muss wegen Beihilfe nach Jugendstrafrecht 1500 Euro zahlen. Die 36-jährige Ex-Beamtin verurteilten die Richter unter anderem wegen Bestechlichkeit und Beihilfe zum Drogenhandel zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten, außerdem wurden bei ihr 4000 Euro eingezogen. Strafen über zwei Jahre können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Die Gruppe war nach den Taten in den Jahren 2018 und 2019 aufgeflogen. Da hatte sich die Justizvollzugsbeamtin ein drittes Mal zum Schmuggeln bereiterklärt, wieder gegen 1500 Euro als Bestechung.

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