Ein 46-Jähriger wird verurteilt, weil er per Livestream Anweisungen zum Missbrauch von Kindern gab. Der Angeklagte hatte alle Taten in dem Verfahren gestanden.
Der Mann soll über Jahre hinweg in Livestreams per Chat Anweisungen zum sexuellen Missbrauch von Kindern auf den Philippinen gegeben haben. (Symbolbild)
Von red/dpa
Ein 46 Jahre alter Mann aus Baden-Württemberg soll über Jahre hinweg in Livestreams per Chat Anweisungen zum sexuellen Missbrauch von Kindern auf den Philippinen gegeben haben. Dafür wurde er nun vom Landgericht Ellwangen zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt.
Angeklagter hofft, dass es den Kindern besser geht
Der Angeklagte hatte alle Taten in dem Verfahren gestanden und zeigte Reue. „Ich kann es nicht mehr rückgängig machen, aber ich hoffe, dass es den Kindern besser geht. Tut mir leid“, sagte er. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft für den Mann gefordert, die Verteidigung drei Jahre und acht Monate.
Dem Angeklagten sei bei seinen Taten per Livestream bewusst gewesen, wie real das Geschehen war, erklärte der Vorsitzende Richter Bernhard Fritsch. Dennoch hätte er den Missbrauch hartnäckig verfolgt. Die Anstiftung zu einer Tat sei genauso zu bewerten wie die Tat selbst, sagte Richter Fritsch in seiner Urteilsbegründung. Was die Taten für die Opfer jedoch für Folgen gehabt hätten, wisse man nicht - deshalb habe man dies beim Urteil nicht berücksichtigen können.
Wie das Cybercrime-Zentrum der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe in seiner Anklage mitgeteilt hatte, wurden die fünf betroffenen Kinder nach der Zerschlagung des Netzwerks durch die philippinischen Behörden in Obhut genommen. Anklagevertreter Thorsten Nees merkte dahingehend aber an: „Das Internet vergisst nicht, auch den aufgezeichneten Missbrauch nicht.“
„Geldgeber, Produzent und Regisseur“
Die Polizei war 2025 über einen Hinweis von US-Ermittlungsbehörden auf den Mann aufmerksam geworden. Durch Finanzermittlungen und die vorliegenden Chats hatte man den Mann überführen können, wie ein Beamter des Landeskriminalamtes (LKA) vor Gericht erklärte.
Der 46-Jährige soll über mehrere Jahre hinweg sogenannte Sellerinnen auf den Philippinen bezahlt und ihnen Anweisungen gegeben haben. Diese haben dann Kinder in einem Livestream sexuell missbraucht, während er dabei zusehen konnte. Insgesamt handele es sich laut Anklage um sechs zwischen 2013 und 2019 begangene Taten. Der Angeklagte sei dabei „Geldgeber, Produzent und Regisseur“ in einem gewesen, wie es der Vorsitzende Richter zusammenfasste.
Pädophil und alkoholkrank
Insgesamt soll der Mann in rund zehn Jahren etwa 90.000 Euro an sogenannte Live-Cam-Seiten gezahlt haben. Nach Angaben des LKA-Beamten werden auf diesen Seiten sexuelle Handlungen gestreamt. Wie viel von dem Geld jedoch in die Livestreams von Kindesmissbrauch geflossen sei, lasse sich nicht beziffern.
Der Angeklagte sei pädophil und alkoholkrank, erklärte sein Verteidiger im Plädoyer. Das Verhalten seines Mandanten sei enthemmt und suchtgesteuert gewesen. Das würden auch die hohen Geldsummen zeigen, die er im Laufe der Zeit ausgegeben habe.
„Es ist zwingend erforderlich, dass sie die Problematiken der Pädophilie und der Alkoholsucht angehen“, sprach der Vorsitzende Richter Fritsch den Angeklagten direkt an. Der 46-Jährige sei bereit, eine Therapie zu machen, hieß es von seinem Verteidiger.
Was ist „Live Distant Child Abuse“?
„Die Kammer hatte einen auch für sie außergewöhnlichen Fall zu beurteilen“, erklärte Fritsch bei der Urteilsverkündung. Es sei seines Wissens nach der einzige Fall von „Live Distant Child Abuse“, der bisher in Ellwangen verhandelt wurde. Der Richter betonte jedoch, dass diese Taten nicht ganz selten seien.
Als „Live Distant Child Abuse“ wird die Liveübertragung des schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen gegen Bezahlung bezeichnet, wie das Cybercrime-Zentrum erklärt. Die Übertragung werde für einen zahlenden Kunden von einem Mittelsmann oder einer Mittelsfrau organisiert, erläuterte der Anklagevertreter.
Der Kunde kann den sexuellen Missbrauch live verfolgen und in einem Chat aktiv anleiten. Die vor der Webcam ausgeführten Handlungen reichen laut Cybercrime-Zentrum von Posieren und Masturbation bis hin zu schweren sexuellen Übergriffen oder sadistischen Handlungen an dem Kind. Über Inhalt und Ablauf entscheidet letztlich der Konsument. Täter und Opfer befinden sich dabei meist in unterschiedlichen Ländern.