Haftstrafe für Brandanschlag auf Schwiegersohn gefordert

dpa Karlsruhe. Weil er seinen Schwiegersohn angezündet haben soll, will die Staatsanwaltschaft einen 88-Jährigen unter anderem wegen versuchten Mordes und besonders schwerer Brandstiftung verurteilt sehen. Sie plädierte am Donnerstag auf eine Freiheitsstrafe von acht Jahren, wie eine Sprecherin des Landgerichts Karlsruhe mitteilte. Der Verteidiger des Angeklagten habe eine Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren beantragt. Ein Urteil wird am Dienstag erwartet. Zuvor hatte der SWR über die Plädoyers berichtet.

Haftstrafe für Brandanschlag auf Schwiegersohn gefordert

Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Der Deutsche hat den Vorwürfen zufolge im März zunächst die Terrasse eines Mehrfamilienhauses in Malsch mit einem Brandbeschleuniger übergossen und dann den Schwiegersohn. Mit einem Streichholz entzündete er das Feuer. Noch brennend sei der damals 60-Jährige ins Haus gerannt und habe das Feuer ausschlagen können. Er erlitt Brandverletzungen an beiden Händen und Armen. Der Schaden am Gebäude beträgt den Angaben nach etwa 1,4 Millionen Euro.

Zum Prozessauftakt hatte der Senior gesagt: „Ich wollte niemanden töten, das war nicht meine Absicht.“ Er habe nach finanziellen Streitigkeiten mit seiner Tochter und dem Schwiegersohn nur ein Zeichen setzen wollen, dass es so nicht weitergehe. Ziel sei gewesen, eine Scheibe anzuzünden - nicht aber das Haus und den Schwiegersohn.

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