Haftstrafe für Horror-Pflegeeltern

Eltern sollen Dreijährigem Essen entzogen und Schläge erteilt haben

Mannheim /LSW - Schläge, Fausthiebe, Eisduschen, Nahrungsentzug – ein Dreijähriger ging in seiner Pflegefamilie durch die Hölle. Das Ehepaar muss nach einem Urteil des Amtsgerichts Mannheim mehrere Jahre ins Gefängnis. Die 44-jährige Pflegemutter bekam eine Strafe von drei Jahren und elf Monaten Freiheitsentzug, ihr gleichaltriger Mann eine von drei Jahren. Die beiden bestritten die Vorwürfe und versuchten, sich als Opfer des Jugendamtes und des angeblich verhaltensauffälligen Kindes darzustellen. „Das einzige Opfer ist Justin“, betonte die Richterin Ulrike Schrage am Donnerstag. Das Gericht glaubte der Darstellung des Paares nicht, dass der Pflegesohn sich selbst verletzt und die Haare ausgerissen habe.

Die Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung eines Schutzempfohlenen für die Pflegemutter liegt knapp unter der höchsten Strafe von vier Jahren, die das Amtsgericht für Erwachsene verhängen kann. Bei dem kräftigen Mann mit Bart und Brille übertraf das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft um ein halbes Jahr.

Nach Darstellung des Gerichtes kümmerten sich der Angestellte und seine Frau anfangs ordnungsgemäß um den Buben. Unklar ist, was die Wende im Juli 2017 auslöste. Begonnen hatte diese mit einem Schlag des Pflegevaters auf das Gesäß des Jungen. Über drei bis vier Wochen erhielt der Bub kein Essen oder nur ungenügendes. Folge: deutliche Unterernährung und Mangelerscheinungen. Schrage zitierte die beim Anblick des Jungen entsetzten Ärzte und Schwestern: „Das ist kein Standardfall, sondern ein absolut schlimmer.“

Der Bub hat sein Überleben einer Frau zu verdanken: Die ehemalige Kurzzeitpflegemutter hatte bei einem Besuch im September 2017 den erbarmungswürdigen Zustand des Kindes erkannt, fotografiert und das Jugendamt alarmiert. Nach einem Dreivierteljahr wird der Junge infolge des Hinweises aus der Pflege geholt. Auch die Richterin ließ leichte Behördenkritik anklingen. Es sei noch offen, ob ein früheres Eingreifen und eine engere Kontrolle der Pflegefamilie möglich gewesen seien. Die aufmerksame Frau hat den Jungen nun in Dauerpflege zu sich genommen.