Haftstrafe für Tritte gegen Fußgänger

23-Jähriger wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt

Haftstrafe für Tritte gegen Fußgänger

Am Steuer eines Fahrzeugs kochen mitunter die Aggressionen hoch. Symbolfoto: A. Palmizi

Von Andrea Wüstholz

FELLBACH. Zu einer mehrjährigen Haftstrafe ist ein 23-Jähriger wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.

Der Mann trat und schlug auf den Kopf seines am Boden liegenden Kontrahenten ein und brach ihm mehrfach den Unterkiefer. Zeugen zogen den Mann beiseite, sonst hätte er sein Opfer umgebracht – so hatte eine Taxifahrerin das Geschehen gedeutet. Drei Jahre und sieben Monate: Dieses Urteil verhängte die 9. Große Strafkammer am Stuttgarter Landgericht. Ferner muss der Angeklagte Schmerzensgeld zahlen und seinem Opfer, einem 23-jährigen Studenten, sämtliche Schäden ersetzen.

Dem jungen Mann steht eine weitere Operation bevor. Nach der Attacke in der Nacht des 1. März in Fellbach wurden ihm Metallplatten in den Kiefer eingesetzt. Die Knochen waren mehrfach gebrochen, der Biss ist nicht mehr, wie er war, und der 23-Jährige wird an den Folgen noch lange zu leiden haben.

Der Angeklagte hatte sich während des Verfahrens mehrfach entschuldigt und von sich aus ein erstes Schmerzensgeld angeboten.

Die beiden jungen Männer waren sich zuvor nie begegnet. Zufällig trafen sie am 1. März in der Nacht an der Kreuzung Stuttgarter Straße/Bahnhofstraße in Fellbach aufeinander. Der Student war mit Freunden unterwegs gewesen und gerade aus einem Taxi ausgestiegen. Er überquerte zu Fuß die Straße, als sich der jetzt Verurteilte, der keinen Führerschein besitzt, in einem Mercedes näherte.

Der 23-Jährige, dessen Freundin mit im Auto saß, musste wegen des Fußgängers den Wagen anhalten. Es kam zu einem Wortwechsel zwischen den beiden gleichaltrigen Männern. Was genau gesprochen wurde, ließ sich in der Verhandlung nicht mehr im Detail nachvollziehen. Jedenfalls stieg der Mercedes-Fahrer aus und versetzte nach kurzem Gerangel seinem Kontrahenten, der sich auf Anraten seiner Bekannten bereits abgewandt hatte und einem weiteren Streit aus dem Weg hatte gehen wollen, einen Faustschlag gegen den Kopf.

Der Student ging zu Boden und blieb benommen liegen. Der Angeklagte „trat mit Füßen wuchtig mehrfach gegen den Kopf“, so beschrieb der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung das Geschehen, wie es mehrere Zeugen geschildert hatten. Der Richter sprach von einem „erbarmungslosen Einwirken“ und hoher Brutalität.

Wie es zu diesem Gewaltausbruch kommen konnte, blieb letztlich ungeklärt. Der 23-jährige deutsche Staatsangehörige war zuvor nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Er lebt in einer festen Beziehung und absolviert zurzeit eine Ausbildung zum Verkäufer. „Die Haft trifft ihn besonders hart“, sagte der Vorsitzende Richter voraus.

Gegen den Verurteilten besteht seit Längerem ein Haftbefehl, der aber außer Vollzug gesetzt wurde. Vorerst bleibt das auch so, entschied das Landgericht am Freitagnachmittag. Erst wenn das Urteil rechtskräftig ist, muss der Mann ins Gefängnis: ein Vertrauensbeweis seitens des Gerichts. Der Mann hat bisher alle Auflagen erfüllt, Reue gezeigt und sich dem Verfahren gestellt. Deshalb gehen die Stuttgarter Richter nicht davon aus, dass er sich jetzt durch Flucht der Haft zu entziehen versucht.