Haftstrafen gefordert für illegalen Waffendeal

Ex-Mitarbeiter von Heckler & Koch lieferten nach Mexiko

Stuttgart /LSW - Im Stuttgarter Prozess gegen fünf ehemalige Mitarbeiter des Waffenherstellers Heckler & Koch wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontroll- und Außenhandelsgesetz hat die Staatsanwaltschaft für drei Angeklagte Haftstrafen zwischen 22 und 33 Monaten gefordert. Das Oberndorfer Unternehmen soll nach Ansicht der Ankläger zudem 4,1 Millionen Euro Strafe zahlen. Zwei der Angeklagten seien frei zu sprechen.

Den fünf zum Teil ranghohen früheren Angestellten wird vorgeworfen, zwischen 2006 und 2009 fast 5000 Sturmgewehre und Zubehör geliefert zu haben, die für mehrere mexikanische Unruheprovinzen bestimmt waren. Dabei habe das Unternehmen gewusst, dass diese Bundesstaaten nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz nicht zum Export zugelassen waren, und Dokumente entsprechend manipuliert.

Das Unternehmen hatte in sogenannten Endverbleibserklärungen gegenüber den Bundesbehörden garantiert, dass die Waffen in den Unruhegebieten nicht zum Einsatz kommen. Nach Ansicht der Anklage täuschte Heckler & Koch die Behörden mit den falschen Angaben bewusst, um das Millionengeschäft mit den mexikanischen Behörden zu sichern. Eine angeklagte Sachbearbeiterin und ein Prokurist hätten dabei zusammen mit einem verstorbenen Mitarbeiter und dem in Mexiko lebenden und nicht zur Verhandlung in Stuttgart erschienenen Handelsvertreter von Heckler & Koch eine Bande gebildet. Sie hätten dabei gewerbsmäßig gehandelt.

Drei vor dem Stuttgarter Landgericht Angeklagten sei bewusst gewesen, dass die Waffenlieferung nicht mit dem Kriegswaffenkontrollgesetz vereinbar gewesen seien. Gleichzeitig sei ihnen klar gewesen, dass die Lieferung von mehr als der Hälfte der ­Waffen für die Unruheprovinzen bestimmt gewesen sei.

Oberstaatsanwalt Karlheinz Erkert sagte im Plädoyer, der Prozess habe gezeigt, welches Waffenrad Heckler & Koch gedreht habe. Das Verhalten der Firma und seines Handelsvertreters in Mexiko nannte er skandalös, schändlich und miserabel. Die Verteidigung steht nach 25 Verhandlungstagen auf dem Standpunkt, dass es keine gesetzlichen Vorbehalte gegeben habe, nach Mexiko zu liefern. Ihre Plädoyers sind für den kommenden Donnerstag geplant. Ein Urteil wird am 21. Februar erwartet.