Handy-Ortung in 925 Fällen bei Vermisstensuche eingesetzt

dpa/lsw Stuttgart. Bei der Suche nach vermissten oder hilflosen Menschen ist im vergangenen Jahr in 925 Fällen eine Handy-Ortung eingesetzt worden. Das waren 67 Fälle im Südwesten weniger als im Jahr davor, wie der Landtag auf der Grundlage eines jährlichen Berichtes der Landesregierung am Mittwoch in Stuttgart mitteilte.

Handy-Ortung in 925 Fällen bei Vermisstensuche eingesetzt

Thomas Strobl (CDU), baden-württembergischer Innenminister. Foto: Sebastian Gollnow/Archivbild

Zudem griff die Polizei in 21 Fällen zu Maßnahmen wie dem Abhören von Telefonen und das Abfangen von SMS, um Terrorakte und Sexualdelikte zu verhindern. Dafür hatte der Landtag 2017 eine Gesetzesgrundlage geschaffen. Innenminister Thomas Strobl (CDU) hatte auf die Novelle gepocht, um Anschlagsvorbereitungen früh erkennen zu können.

Die 21 Maßnahmen seien zuvor von Amtsgerichten geprüft und genehmigt worden, teilte der Vorsitzende des Innenausschusses, Karl Klein mit. Die sogenannte Quellen-TKÜ, für die es ebenfalls bereits eine rechtliche Grundlage gibt, kam hingegen 2018 nicht zum Einsatz.

Dabei geht es um das Abfangen von verschlüsselten SMS. Dazu müssen die Beamten an die Quelle gehen und einen Trojaner etwa auf ein Smartphone aufspielen, von dem die Kommunikation ausgeht. Dies gilt als technisch höchst anspruchsvoll. Fraglich ist, ob die Beamten im Südwesten so eine Technik überhaupt schon im Einsatz haben.