Harte Gefängnisstrafe für Drogenhandel

Bei ihren Ermittlungen erhält die Polizei Insider-Tipps und findet knapp 350 Gramm Marihuana.

Harte Gefängnisstrafe für Drogenhandel

Symbolbild: BilderBox - Erwin Wodicka

Von Hans-Christoph Werner

BACKNANG. Vor dem Backnanger Schöffengericht muss sich ein 33-jähriger Mann wegen Marihuanahandels verantworten. Der in Banjul/Gambia Geborene kam im Jahr 2006 nach Deutschland. Er kann sich nur in englischer Sprache verständigen. Von den insgesamt 16 Anklagepunkten räumt der Angeklagte nur den letzten Fall ein: den Einkauf von 222 Gramm Marihuana. Nach zweieinhalbstündiger Verhandlung wird der Angeklagte zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

Drei Zeugen sagen in dem Gerichtsverfahren aus. Der erste, ein 36-jähriger Landschaftsgärtner, bezeichnet sich als Freund des Angeklagten. Und doch hat er durch seine Aussagen die Ermittlungen angestoßen. Seine Motive hierzu bleiben unklar. Der Zeuge kennt sich aus in der Backnanger Drogenszene, ja war in ihr selbst unterwegs. Er unterstellt vor allem nicht deutschen Personen, dass diese sich anschicken würden, den gesamten Drogenhandel in Backnang unter ihr Kuratel zu bringen.

Landschaftsgärtner als Zeuge überrascht mit Detailaussagen.

Mit überraschenden Einzelheiten kann der Zeuge aufwarten. Die Cannabislieferungen kämen vor allem aus Spanien. Und Marihuanablüten aus einer Indoor-Zuchtanlage seien gegenüber einem Freilandanbau unbedingt zu bevorzugen. Gern sei der Stoff bei Lieferung in Aluminiumfolie verpackt. Die Form von Würstchen oder Bananen hätten diese Verpackungen. Auch zwei Namen von Großhändlern kann der Zeuge nennen. Die später aussagenden Polizisten geben an, dass zu diesen Namen keine Ermittlungsergebnisse vorliegen. Bei so viel Fachwissen gerät fast der Anlass, aufgrund dessen der Zeuge auszusagen hat, aus dem Blickfeld. Der Verteidiger des Angeklagten will die Sache genau wissen. Schließlich geht es um seinen Mandanten. Fünfmal hat der Zeuge beobachtet, dass der Angeklagte jeweils ein 100-Gramm-Päckchen angekauft habe. Das heißt, von der Menge her kann’s auch etwas weniger gewesen sein.

Der zweite Zeuge, ein Polizist, bestätigt, dass der Landschaftsgärtner mit seinem Insider-Wissen immer wieder ungefragt die Polizei beglückt. Auf die Angaben des Zeugen hin habe man das Gebäude, in dem die Transaktionen angeblich über die Bühne gingen, auch observiert. Vor allem, um an den Großlieferanten zu kommen. Leider ohne Ergebnis.

Kommissar „Zufall“ brachte es dann mit sich, dass Winnender Kollegen einen mit Taxi an- und abreisenden Mann, den Angeklagten, kontrollierten. In den Habseligkeiten des Chauffierten fand sich eine Packung mit 222 Gramm Marihuana. Noch in derselben Nacht wurde die Backnanger Wohnung des Angeklagten durchsucht, und es tauchten nochmals 122 Gramm desselben Stoffes auf.

Laut Anklageschrift soll der Beschuldigte noch bei zehn anderen Gelegenheiten jeweils 25 Gramm der Rauchware angekauft haben. Von dem dubiosen Großhändler. Aber dazu gibt es keinen Zeugen und auch keine Ermittlungsergebnisse, sodass auf Antrag des Richters das Verfahren bezüglich dieser angeblichen Taten eingestellt wird.

Knapp 350 Gramm Marihuana, das ist, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer, keine geringe Menge. Aus dieser, so hatte der Richter zuvor verlesen, würden sich über 3000 Konsumeinheiten errechnen. Für den Staatsanwalt ist es deshalb keine Frage, dass der Angeklagte, auch wenn er selber konsumierte, mit Drogen gehandelt hat. Er fordert eine dreijährige Gefängnisstrafe. Der Verteidiger des Angeklagten ist da gnädiger. Er könnte sich ein Jahr und neun Monate vorstellen. Und natürlich zur Bewährung ausgesetzt. Als Auflage könnten auch Arbeitsstunden erteilt werden.

Kein anderes Strafmaß zulässig als zwei Jahre und sechs Monate.

Nach kurzer Beratung lautet das Urteil des Schöffengerichts zwei Jahre und sechs Monate. Das Strafgesetz lasse aufgrund der Menge des gefundenen Marihuanas kein anderes Strafmaß zu. Eine Gefängnisstrafe über zwei Jahre könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Der Angeklagte, seit dem Winnender Vorfall in Haft, bleibt weiterhin in Haft. In Handschellen war der 33-Jährige gekommen, in Handschellen verlässt er auch wieder den Gerichtssaal.